Wissensvorsprünge sind wertvoll und spielen für den Erfolg eines Unternehmens eine entscheidende Rolle. Dabei kann es sich um vertrauliches betriebswirtschaftliches Wissen, spezifisches technisches Know-how oder andere Informationen handeln, mit denen sich Firmen einen Wettbewerbsvorteil sichern möchten. Wo Wissen ‚gestohlen‘ wird, ist der Schaden oft hoch und schwer zu reparieren: Das Bundesamt für Verfassungsschutz geht von 30 bis 60 Milliarden Euro Schaden aus, die die deutsche Industrie jährlich verkraften muss. Dabei handelt es sich nicht nur um ein abstraktes, gesamtwirtschaftliches Problem: Auch die betroffenen Unternehmen haben mit den finanziellen Folgen von Know-how-Diebstahl und Produktpiraterie zu kämpfen. „Viele wissen jedoch nicht, wo sie beim Schutz ansetzen müssen und welche Möglichkeiten es gibt, um sich rechtlich bestmöglich abzusichern“, sagt Erik Schäfer, Rechtsanwalt und Partner von Cohausz & Florack. „Neben technischem Geheimnisschutz sollten Vereinbarungen getroffen werden, die die Beteiligten dazu verpflichten, die vertraulichen Informationen geheim zu halten.“ Unternehmen, die auf diese Weise vorsorgen, stehen rechtliche Möglichkeiten offen für den Fall, dass ihr Wissen dennoch unbefugt nach außen gelangt.
Der IT-technische Schutz vertraulicher Informationen spielt gleichwohl eine wichtige Rolle: „Selbst vermeintlich sichere Daten können für Außenstehende unter Umständen einsehbar werden. Wer frühzeitig sinnvolle Strukturen zur Informationssicherheit in seinem Betrieb etabliert, kann vorbeugen und seine Informationen vor Verlust und Missbrauch schützen“, sagt Wolfgang Straßer, Geschäftsführer des IT-Sicherheitsdienstleisters @-yet.
Um Firmen die Erfordernisse von Know-how-Schutz bewusst zu machen und sie über die erforderlichen Maßnahmen zu informieren, bietet Cohausz & Florack in Kooperation mit @-yet ein Seminar an:
„Know-how-Verlust – eine neue Herausforderung.
Rechtliche, organisatorische und technische Aspekte“
am 1. Dezember 2015
von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
in den Kanzleiräumen von Cohausz & Florack,
Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf.
Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Abteilungsleiter und Angestellte aus Entwicklungs- und Patentabteilungen. Ebenso angesprochen sind Produktmanager, Ver- und Einkäufer und andere Mitarbeiter, die in einem Unternehmen mit Dritten in Kontakt treten.
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COHAUSZ & FLORACK Patent- und Rechtsanwälte
Cohausz & Florack ist eine 1954 gegründete interdisziplinäre Sozietät von Patent- und Rechtsanwälten mit Sitz in Düsseldorf und über 120 Mitarbeitern. Die Sozietät steht ihren nationalen und internationalen Mandanten strategisch beratend zur Seite und vertritt sie in allen Rechtstreitigkeiten, die mit geistigem Eigentum in Verbindung stehen, vor staatlichen Gerichten, in Verhandlungen oder im Rahmen der alternativen Streiterledigung. Die Beratungsdienstleistungen umfassen den gewerblichen Rechtsschutz in allen seinen Facetten, sowie die angrenzenden Rechtsgebiete wie Urheberrecht, den unlauteren Wettbewerb und Vertragsangelegenheiten - von Lizenz- und Kooperationsverträgen bis hin zu Vertriebsverträgen. Die Kanzlei ist in der strategischen Konzeption, Anmeldung, Verfolgung und Verwaltung umfangreicher Technologieportfolios langjährig erfahren. Sie deckt alle Technologiefelder ab, wie Maschinenbau, Werkstoffe, Mechanik und Bergbau, Elektrotechnik, Informationstechnik und Physik sowie Chemie, Pharma und Life Sciences. Zu den Mandanten von Cohausz & Florack gehören im Dax oder Dow Jones geführte Unternehmen ebenso wie innovative mittelständische Unternehmen.
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