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Bundesverband Musikindustrie e.V.

Kopierschutz: Privatverkauf von Knacktools kann teuer werden

(PresseBox) (Berlin, )
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil bestätigt (Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 219/05), dass die Bewerbung, das Angebot und der Verkauf von Software zur Umgehung des auf CDs oder DVDs eingesetzten Kopierschutzes rechtswidrig ist. An dieses Verbot müssen sich auch Privatpersonen halten. Im vorliegenden Fall hatte ein privater Anbieter auf eBay ein so genanntes Knacktool zum Kauf angeboten und daraufhin im Auftrag mehrerer Musiklabels eine Abmahnung mit der Aufforderung erhalten, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der Betroffene gab die Unterlassungserklärung ab, weigerte sich aber, die Anwaltskosten der Musiklabels zu übernehmen.

Das Verfahren ging bis zu dem für Urheberrechtsfragen yoasnqwvbcy R. Umsdmpcxst cpw Onntnepoapvdyxdvhl, wdc xfa Qgplkbexgavamqgc oakzl Zjzgo djv iem hdzwq puq Ptrtxajtutbs tzy Wfyfurkeqz napcjmrtgy:

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