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EEG 2017 diskriminiert Mieterstrommodelle mit KWK-Anlagen

Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) äußert Kritik am EEG 2017

(PresseBox) (Berlin, )
Am 08. Juli 2016 wurde vom Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 (EEG 2017) beschlossen. Das Gesetz tritt vorbehaltlich der Notifizierung durch die Europäische Kommission am 01. Januar 2017 in Kraft.

Das EEG 2017 soll einerseits den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) befördern, indem der Anteil von EE an der Stromerzeugung von 32,5 % im Jahr 2015 auf 40 % bis 45 % bis zum Jahr 2025 erhöht werden soll. Andererseits wird mit dem EEG 2017 der Übergang zur wettbewerblichen Ausschreibung der Förderung weitergeführt.

Der B.KWK bedauert, dass der Gesetzgeber wesentlichen Forderungen des B.KWK sowie anderer Verbände nicht gefolgt ist.

Die Ausnahmeregel für die Umlagebefreiung kleiner EE-Anlagen bleibt somit unverändert begrenzt auf 10 kW und für höchstens 10 MWh pro Jahr. Dieser Wert ist aus Sicht des B.KWK zwar repräsentativ für kleine PV-Anlagen, nicht jedoch für kleine KWK-Anlagen.

Auch den Wünschen nach einer Anhebung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse sowie der Erhöhung des maximalen Gebotspreises bei Versteigerungen wurde nicht entsprochen.

Positiv wertet der B.KWK (http://www.bkwk.de) hingegen, dass jetzt auch Bestandsanlagen an der wettbewerblichen Ausschreibung der anzulegenden Werte teilnehmen dürfen.

Besondere Kritik äußert der Bundesverband an der Mieterstromregelung, welche von der Bundesregierung per Verordnungsermächtigung getroffen werden kann - jedoch ausschließlich für Mieterstrommodelle mit PV-Anlagen gilt. Diese Verordnungsermächtigung kann eine verringerte EEG-Umlage für Strom aus PV-Anlagen, die an einem Wohngebäude installiert sind und deren Strom zur Nutzung innerhalb des Gebäudes geliefert wird, zulassen. Begründet wird diese Verordnungsermächtigung damit, dass Mieter, auf deren Haus derartige PV-Anlagen installiert sind, so auch ihren Beitrag zum Einsatz erneuerbarer Energien leisten können.

Der B.KWK sieht diese Regelung als unsystematisch und diskriminierend an, da sie nicht gleichermaßen für im Keller des gleichen Hauses errichtete KWK-Anlagen gilt. Hier ist nach Auffassung des Bundesverbandes der von den Mietern genutzte Anteil erneuerbarer Energie im Falle des Einsatzes von beispielsweise Biomethan noch erheblich größer als bei PV-Anlagen, da der überwiegende Energieeinsatz in Wohnungen in der Regel für die Wärmeerzeugung und nicht für den Betrieb von Elektrogeräten und Beleuchtungseinrichtungen erfolgt. Nach Meinung des B.KWK ist die Kombination von KWK und PV im Wohnhaus ein empfehlenswertes Konzept für die Energiewende.

Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist ein breites gesellschaftliches Bündnis von Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen zur Förderung des technischen Organisationsprinzips der Kraft-Wärme-Kopplung, unabhängig von der Art und der Größe der Anlagen, vom Einsatzbereich und vom verwendeten Energieträger. Der Verband wurde 2001 in Berlin gegründet und zählt mittlerweile mehr als 600 Mitglieder. Ziel ist dabei die Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung zur Schonung von Ressourcen und zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen.

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