Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 570768

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorststr. 34-37 10115 Berlin, Deutschland http://www.bmwi.de
Logo der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Tankstellen und Verbraucher-Informationsdienste begrüßen geplante Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

(PresseBox) (Berlin, )
Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Mitte Januar vorgelegte Entwurf einer Rechtsverordnung zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe stößt bei den Mineralölunternehmen, Tankstellen und interessierten Kreisen auf positive Resonanz. Das ergab die heutige Verbändeanhörung zur geplanten Ausgestaltung der Markttransparenzstelle im BMWi, an der auch die potentiellen Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten teilgenommen haben (u. a. Hersteller von Navigationsgeräten, Anbieter von Smartphone-Apps, Betreiber von Internet-Seiten). Der Entwurf wurde von der großen Mehrheit als "sachgerecht, angemessen und praktikabel" bezeichnet. Mit der Einrichtung der Markttransparenzstelle schafft das BMWi mehr Transparenz und Wettbewerb auf dem Kraftstoffmarkt und erhöht damit die Marktmacht der Autofahrerinnen und Autofahrer.

Der Verordnungsentwurf enthält konkrete Vorgaben zur Meldepflicht der Mineralölunternehmen und Tankstellenbetreiber. Künftig müssen diese jede Änderung ihrer Preise für die Sorten Super E5, Super E10 und Diesel elektronisch an die Markttransparenzstelle übermitteln. Von dort werden sie dann kostenlos den Verbraucher-Informationsdiensten zur Verfügung gestellt. Autofahrer können die aktuellen Kraftstoffpreise hier künftig z. B. per Smartphone-App, auf Internetseiten oder mit ihrem Navigationsgerät abrufen. Sollten z. B. die angekündigten Preise nicht mit den tatsächlichen übereinstimmen, erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher künftig die Möglichkeit, sich bei ihren Verbraucher-Informationsdiensten zu beschweren. Diese Beschwerdestellen müssen anschließend die Markttransparenzstelle über die eingegangenen Beschwerden unterrichten.

Bezüglich der Festlegung einer Bagatellgrenze zur Meldepflicht zeigten sich unterschiedliche Auffassungen zwischen den großen Mineralölkonzernen einerseits und den kleinen und mittelständischen Unternehmen andererseits. Nach dem Entwurf können Tankstellen, die weniger als 1.000 Kubikmeter Otto- und Dieselkraftstoff im Jahr absetzen, auf Antrag von der Meldepflicht befreit werden. Die Betreiber der freien Tankstellen zeigten sich mit dieser Regelung zufrieden oder forderten sogar eine noch höhere Bagatellschwelle. Zugleich machten sie sehr deutlich, dass es im Interesse der kleinen und mittleren Tankstellen liegt, freiwillig an den Meldungen teilzunehmen.

Das BMWi wird die Ergebnisse der Anhörung in die Verordnung mit einfließen lassen und diese noch im Februar dem Deutschen Bundestag zuleiten, damit die Verordnung baldmöglich in Kraft treten kann. Das Bundeskartellamt bereitet gleichzeitig die technische Umsetzung der Verordnung vor.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.