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Rösler: Mehr Wettbewerbsfähigkeit für unsere stromintensiven Unternehmen durch Richtlinie zur Strompreiskompensation

(PresseBox) (Berlin, )
Stromintensive Industrien können für den Zeitraum 2013 bis 2020 einen Ausgleich für die Kosten erhalten, die aus dem CO2-Emissionshandel in der EU stammen und über den Strompreis auf sie abgewälzt werden (sog. Strompreiskompensation). Die geänderte deutsche Richtlinie (PDF: 366 KB) für diese Beihilfen wurde von der Europäischen Kommission genehmigt und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Die neue Richtlinie gewährleistet, dass Unternehmen aus stromintensiven Sektoren einen Teil ihrer emissionshandelsbedingten Stromkosten kompensiert bekommen. Dies ist ein positives Signal für stromintensive Unternehmen am Standort Deutschland. Es stärkt ihre Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Wettbewerb und verschafft Planungssicherheit. Es ist ein wichtiges Bekenntnis zu einer starken industriellen Basis. Ziel ist es zu vermeiden, dass wichtige Industriezweige ihre Produktion in Drittstaaten mit einer weniger ehrgeizigen Klimapolitik verlagern."

Unternehmen aus den von der europäischen Kommission festgelegten Sektoren, wie unter anderem der Stahl-, Chemie- und Nichteisenmetallbranche, können ab 1. Januar 2014 jeweils rückwirkend für das Vorjahr einen Antrag auf Kompensation für auf den Strompreis übergewälzte Kosten der Treibhausgasemissionen stellen. Bewilligungsbehörde ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).

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