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Rösler: EU-Freihandelsabkommen mit Südkorea ist ein Meilenstein

(PresseBox) (Berlin, )
Am 1. Juli 2011 tritt das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Südkorea vorläufig in Kraft. Mit dem Abkommen unterstreicht die Europäische Union ihren Willen, der europäischen Wirtschaft den Weg auf die Zukunftsmärkte Asiens umfassend zu ebnen.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Philipp Rösler: "Das Freihandelsabkommen ist ein Meilenstein für die Handelspolitik der Europäischen Union! Es verschafft der deutschen Exportwirtschaft in Südkorea Rückenwind und wird sich so positiv auf Wachstum und Beschäftigung in Deutschland auswirken. Erstmals ist es uns gelungen, auch einen umfassenden Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse zu vereinbaren. Angesichts der protektionistischen Tendenzen, die wir derzeit weltweit beobachten können, hat das Abkommen deswegen auch eine große ordnungspolitische Bedeutung: Es ist ein klares Bekenntnis der Europäischen Union für offene Märkte und gegen Abschottung. Diesem ersten wichtigen Schritt müssen nun weitere Freihandelsabkommen folgen, um den Marktzugang in den wachstumsstarken Schwellenländern Asiens für die deutsche Exportwirtschaft noch weiter zu verbessern."

Das Freihandelsabkommen führt zu einem raschen und umfassenden Zollabbau im Industriegüterbereich. Mit seinem Inkrafttreten entfallen rund 70 Prozent der koreanischen Importzölle. Daraus ergeben sich für deutsche Exporte nach Südkorea unmittelbare Zollersparnisse im dreistelligen Millionenbereich. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens werden 98 Prozent aller Zölle abgeschafft sein, nach sieben Jahren werden die Zölle auf Industriegüter vollständig entfallen.

Hintergrundinformationen

Innerhalb der Europäischen Union ist Deutschland bereits jetzt der wichtigste Handelspartner Südkoreas. Nach China und Japan ist Südkorea wichtigstes Zielland für deutsche Exporte in Asien. Insgesamt rangierte das Land im Jahr 2010 an siebter Stelle der wichtigsten deutschen Handelspartner außerhalb der EU.

Die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen wurden im Frühjahr 2007 unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft begonnen. Von der vorläufigen Anwendung des Abkommens ausgenommen sind einige wenige Bereiche, die in die ausschließliche Kompetenz der EU-Mitgliedstaaten fallen, so etwa strafrechtliche Sanktionen zum Schutz des geistigen Eigentums oder Fragen der kulturellen Kooperation. Das Abkommen tritt vollständig in Kraft, wenn es von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ratifiziert worden ist.
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