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Rösler: Beihilfeleitlinien der Kommission machen CCS-Gesetz unabdingbar

(PresseBox) (Berlin, )
Die EU-Kommission hat heute offiziell einen ersten Entwurf für Beihilfeleitlinien im Zusammenhang mit der 3. Emissionshandelsperiode veröffentlicht. Die Leitlinien regeln auch die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliedstaaten ab 2013 Investitionen in hocheffiziente und flexible Kraftwerke fördern können.

Der Entwurf sieht gestaffelte Fördersätze vor. Eine 15-prozentige Förderung der Investitionskosten soll nur für hocheffiziente Kraftwerke zulässig sein, die CCS-fähig sind und bis 2020 tatsächlich CCS einsetzen. Sonst können hocheffiziente Kraftwerke, die CCS-fähig sind, mit 10 Prozent der Investitionskosten gefördert werden, sofern die Förderung per Ausschreibung vergeben wird. Als CCS-fähig gelten nach dem Entwurf nur solche Kraftwerke, bei denen nachgewiesen werden kann, dass die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid vorliegen. Für den Neubau sonstiger hocheffizienter Kraftwerke, die nach dieser Definition nicht CCS-fähig sind, ist der zulässige Fördersatz auf 5 Prozent beschränkt.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Die Europäische Kommission hatte im Zuge der Einigung auf ein Energie- und Klimapaket im Winter 2008 zugesagt, die Voraussetzungen für eine bis zu 15-prozentige Förderung von Investitionen in hocheffiziente und flexible Kraftwerke zu schaffen. Diese Zusage war Teil der Einigung auf dieses, für den europäischen Klimaschutz entscheidende Maßnahmenbündel und ermöglichte dabei maßgeblich einen politischen Kompromiss zwischen allen Beteiligten. Diese Zusagen dürfen jetzt nicht durch überhöhte Anforderungen an die CCS-Fähigkeit und den tatsächlichen CCS-Einsatz entwertet werden. Ich appelliere nachdrücklich an die Europäische Kommission, den aktuellen technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Realitäten der CO2-Speicherung besser Rechnung zu tragen."

Der Bundeswirtschaftsminister betont aber auch: "Zur Zeit wird das CCS-Gesetz im Vermittlungsausschuss beraten. Wie der aktuelle Entwurf der Beihilfeleitlinien der EU-Kommission zeigt, kann eine zögerliche Haltung der Länder beim Thema CCS weit reichende Konsequenzen auch für die kommunalen Stadtwerke haben. Wenn das CCS-Gesetz im Bundesrat scheitert, wäre eine Förderung von neuen Kraftwerken zu angemessenen Fördersätzen in Deutschland unmöglich. Bei dem beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie und dem verstärkten Ausbau der Erneuerbaren Energien sind wir auf neue Kraftwerkskapazitäten angewiesen. Die Länder sollten sich deshalb im Vermittlungsverfahren bewegen."
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