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Neues Mitglied in den Sachverständigenrat berufen

(PresseBox) (Berlin, )
Auf Vorschlag der Bundesregierung hat der Bundespräsident Herrn Professor Dr. Christoph M. Schmidt, Professor an der Ruhr-Universität Bochum und Präsident des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) in Essen, in den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung berufen. Herr Professor Schmidt ist ein national und international anerkannter Wirtschaftswissenschaftler, der sich insbesondere auf dem Gebiet des Arbeitsmarktes und der Bevölkerungsökonomie einen Namen gemacht hat. Er folgt Prof. Rürup nach, der sein Amt zum 28. Februar 2009 vorzeitig niedergelegt hat, und wurde für die Dauer von einem Jahr bis Ende Februar 2010 berufen.

Turnusgemäß hat der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung Herrn Professor Dr. Peter Bofinger, Professor an der Universität Würzburg, erneut in den Sachverständigenrat berufen. Herr Professor Bofinger beschäftigt sich mit geldpolitischen Aspekten sowie mit den aktuell besonders wichtigen Fragen zur Finanzmarktstabilität und mit dem deutschen Bankensystem. Berufen wurde Herr Professor Bofinger für die Dauer von fünf Jahren bis Ende Februar 2014.

Bundesminister zu Guttenberg hat heute Herrn Professor Peter Bofinger und Herrn Professor Schmidt die Ernennungsurkunden überreicht.

Dem Sachverständigenrat gehören damit folgende Mitglieder an:

Prof. Dr. Peter Bofinger
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wolfgang Franz
Prof. Dr. Christoph M. Schmidt
Prof. Dr. Beatrice Weder di Mauro Prof. Dr. Wolfgang Wiegard

Weiterführende Informationen:
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de.
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