Die Aufgabe des Straßenbauers ist der Bau sowie die stetige Instandhaltung von Straßen, Plätzen, Rollbahnen, Bahnsteigen, Gleisanlagen usw. Höchste Qualität wird dabei verlangt. Egal auf welcher Art von Boden gepflastert, verlegt oder asphaltiert, ob Naturstein, Asphalt oder Beton verbaut wird, die Arbeit des Straßenbaumeisters muss stärkster Beanspruchung standhalten. Er ist mit technischem Gerät aller Art, teilweise mit wahren "Maschinenmonstern" vertraut. Schließlich ist er ein absoluter Profi in der Wiederverwendung aufbereiteter Baustoffe. Überhaupt hat der Straßenbauer mehr mit Umweltschutz zu tun, als viele denken. Zum Beispiel, wenn die Baumaßnahme im Einklang mit der Natur stehen muss. Ober beim Bau von Fußgängerzonen, wenn mit künstlerischem Akzent attraktive Pflanzbeete und Ruheplätze angelegt werden.
Auch neuen, zukunftsorientierten Geschäftsfeldern, wie der Bereich der Geothermie, d.h. Nutzung der Erdwärme, beispielsweise für die Eisfreihaltung von Fahrbahnbelägen, wird sich der Straßenbauer nicht verschließen.
Für das Straßenbauer-Handwerk gilt nach wie vor das Meisterprinzip, d.h., die bestandene Meisterprüfung ist für die selbständige Berufsausübung grundsätzlich erforderlich.
Auf Grund des einerseits zu berücksichtigenden sensiblen Umweltschutzes, andererseits aber auch des stark technikakzentuierten Tätigkeitsspektrums, wurde bei der Erarbeitung der Meisterprüfungsverordnung dem Qualifikationsanspruch besondere Bedeutung beigemessen.
Die rd. 7.420 Handwerksbetriebe können mit der modernisierten Meisterprüfungsverordnung ihre Fach- und Führungskräfte so qualifizieren, dass sie den Herausforderungen des technologischen Wandels und Fortschritts gelassen entgegen sehen können. Rund 160 Gesellinnen und Gesellen legen jährlich die Meisterprüfung in diesem Handwerk ab.
Die neue Meisterprüfungsverordnung vom 17. Februar 2009 (BGBl. I S. 390) tritt am 1. Juli 2009 in Kraft und löst die Vorläuferregelung vom 2. September 1987 ab. Der Text der Meisterprüfungsverordnung kann über die Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie als Download-Datei abgerufen werden.
Weiterführende Informationen:
Straßenbauermeister
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Straßenbauer-Handwerk
http://www.bmwi.de/...
Fortbildung zum Handwerksmeister
http://www.bmwi.de/...