Die neue Verordnung trägt den modernen Anforderungen des Berufsbildes Rechnung. Denn mit ihrer Arbeit schützen Galvaniseure Milliardenwerte vor Korrosion. Dabei sind Innovationen ihre Stärken. Dies muss sich auch in der Meisterprüfung des Galvanik-Handwerks widerspiegeln. Nicht nur die Dienstleistungen der Galvanotechnik tragen zur besseren Nutzung wertvoller Ressourcen bei, auch deren Verfahren sind heute stark auf Energieeffizienz und die Schonung der Umwelt ausgerichtet. Gerade das ist ein Fokus der neuen Meisterprüfungsverordnung vom 12. September 2014 (BGBl. I S. 1522). Sie tritt am 1. Januar 2015 in Kraft und ersetzt die Meisterprüfungsregelungen vom 25. Juni 1984.
Bei dem Galvaniseur-Handwerk handelt es sich um ein zulassungsfreies Handwerk. Dies bedeutet, dass die bestandene Meisterprüfung - anders als bei zulassungspflichtigen Handwerken - für die selbstständige Berufsausübung nicht obligatorisch ist. Der "freiwillige" Meisterabschluss ist ein Ausweis gegenüber anderen Selbstständigen im Galvaniseur-Handwerk für eine herausgehobene Qualifikation und stellt zugleich ein verlässliches Gütesiegel für die Kunden dar, das für handwerkliches Können und Kundenorientierung steht.
Erste handwerkliche Galvaniken entstanden im 19. Jahrhundert. Mit Hilfe von elektrischem Gleichstrom metallische Überzüge abzuscheiden, nutzten die Pioniere vorwiegend um Medaillen, Schmuck und Kunstgegenstände mit dünnen Schichten aus Gold, Silber oder Kupfer zu überziehen. Das Tätigkeitsspektrum der rund 470 Galvanik-Betriebe hat sich seitdem stark verändert. Heute umfasst die Galvanotechnik eine Vielfalt von Veredelungen, die Werkstoffen aus Metall oder Kunststoff exakt definierte Oberflächeneigenschaften verleihen, so z. B. Verschleißschutz, Korrosionssicherheit, Härte, chemische Beständigkeit oder Glanz mit bestechender Optik. Auch die moderne Elektronik und Computertechnik ist ohne den Galvaniseur undenkbar. Erst die Herstellung von Leiterplatten auf galvanischem Weg machte die heutige Entwicklung möglich.
Der Text der neuen Meisterprüfungsverordnung kann in Kürze hier als Download-Datei abgerufen werden.