Die wichtigsten Ergebnisse für Deutschland lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Die wichtigen Frequenzen für die weitere Entwicklung der unbemannten Luftfahrt wurden international zugewiesen. Im Bereich der Satellitenverbindungen zu den Flugzeugen sind allerdings noch weitere Arbeiten bis zur nachfolgenden Weltfunkkonferenz im Jahr 2015 (WRC-2015) erforderlich.
Der kontroverse Tagesordnungspunkt über die Verträglichkeit von Rundfunk und Mobilfunk im Frequenzbereich 790-862 MHz konnte kurz vor Ende der Konferenz im Konsens gelöst werden. Nach intensiven Verhandlungen wurde vereinbart, dass der Frequenzbereich 694-790 MHz, den Deutschland intensiv durch terrestrischen Rundfunk (DVB-T) nutzt, nicht unmittelbar international für den Mobilfunk geöffnet wird. Die nachfolgende WRC-2015 wurde aufgefordert, sich intensiv mit der Öffnung im Rahmen der zukünftigen Frequenzausstattung für "mobiles Breitband" auseinanderzusetzen.
Deutschland verhandelte auch dahingehend erfolgreich, dass die weitere Entwicklung von innovativen Funkanwendungen, wie zum Beispiel "Cognitive Radio" und "Short Range Devices", die bereits heute weltweit millionenfach in allen Bereichen des täglichen Lebens zum Einsatz kommen, nicht durch internationale Regelungen eingeschränkt werden.