Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 691531

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorststr. 34-37 10115 Berlin, Deutschland http://www.bmwi.de
Logo der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

E3+3 Staaten und Iran einigen sich auf Fortsetzung der Nuklearverhandlungen und Fortgeltung des "Joint Plan of Action"

(PresseBox) (Berlin, )
Am 19. Juli 2014 haben sich die E3+3 Staaten (RUS, CHN, USA, FRA, GBR, DEU) unter Leitung der EU-Außenbeauftragen Ashton mit dem Iran auf eine zeitliche Verlängerung der Gespräche über ein umfassendes und endgültiges Nuklearabkommen geeinigt. Zugleich verlängerten die Verhandlungspartner die Geltung der im sogenannten "Joint Plan of Action" vom November 2013 vorgesehenen Maßnahmen um weitere vier Monate bis zum 24. November 2014.

Dieser Einigung waren in den vergangenen Monaten intensive Gespräche zwischen den Verhandlungspartnern vorausgegangen.

Die Rechtslage in der EU bleibt damit zunächst unverändert:

- Erstens: Die Suspendierung einzelner EU-Sanktionsmaßnahmen gilt fort. Die entsprechende EU-Verordnung von Januar 2014 gilt zeitlich unbefristet. Es bedarf daher keiner Verlängerung durch den Rat der EU.
- Zweitens: Die gesamte Sanktionsarchitektur bleibt erhalten. Die Listungen von Unternehmen und Personen bleiben in Kraft. Gleiches gilt für die Sanktionen im Finanzbereich und den Großteil der Ausfuhrverbote nach Iran, etwa für Schlüsseltechnologien für die Öl- und Gasindustrie sowie für die petrochemische Industrie.

Ziel ist es nun in einem nächsten Schritt bis spätestens zum 24. November 2014 eine endgültige Einigung über ein umfassendes und endgültiges Nuklearabkommen zu erreichen und so den Konflikt um das iranische Atomprogramm beizulegen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine wirtschaftliche Zusammenarbeit mit dem Iran weiterhin nur im Rahmen der geltenden Sanktionsarchitektur möglich. Im Fall eines Scheiterns des Verhandlungsprozesses würden die Sanktionen voraussichtlich wieder voll in Kraft gesetzt.

Am 23./24. November 2013 hatten sich die Verhandlungspartner in einer vorläufigen Vereinbarung ("Joint Plan of Action") einerseits auf Einschränkungen des iranischen Atomprogramms und andererseits auf eine befristete Suspendierung einzelner EU-/US-Sanktionen geeinigt.

Der Joint Plan of Action galt vorläufig bis zum 20. Juli 2014 und wurde nun bis zum 24. November 2014 verlängert.

Die Verhandlungen über ein umfassendes und endgültiges Atomprogramm sollen ebenfalls bis spätestens 24. November 2014 abgeschlossen werden.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.