Die alljährliche Zeitumstellung erfolgt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie weiteren Nachbarstaaten. Für die EU-Mitgliedstaaten ist sie durch europäische Regelungen verbindlich vorgegeben (EU-Richtlinie 2000/84/EG). Die damit verbundene Angleichung der Zeitzählung in Europa trägt zum reibungslosen Funktionieren des europäischen Binnenmarktes bei. Die Winterzeit gilt bis zur nächsten Zeitumstellung am 29. März 2015.
Sowohl MEZ als auch MESZ leiten sich von der Weltzeit ab. Die Weltzeit ist auf Greenwich in London bezogen, also auf die Zeitzone westlich von Deutschland. Die MEZ ergibt sich durch Hinzufügen einer Stunde bzw. die nun endende MESZ durch Hinzufügen zweier Stunden zur Weltzeit.Weitere Informationen zur gesetzlichen Zeit finden Sie auf der Internetseite der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB).
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