Die Bundesregierung setzt sich für einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen zu einem transatlantischen Partnerschafts- und Investitionsabkommen (TTIP) im Interesse von Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein.
In ihrer Beantwortung der Großen Anfrage betonte die Bundesregierung, dass das Abkommen ein hohes Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutzniveau im Einklang mit geltendem europäischen Recht und nationalen Gesetzen sichere. Auch in Zukunft müsse der Gestaltungsspielraum sowohl der EU als auch der Mitgliedstaaten erhalten bleiben, selbst über das erforderliche Schutzniveau für die Verfolgung von Gemeinwohlzwecken zu entscheiden. Das Abkommen dürfe nicht zu einem Absenken von europäischen oder deutschen Schutzstandards führen. Auch müssten die Belange der kulturellen Vielfalt und der öffentlichen Daseinsvorsorge gewahrt werden.
Von hoher Bedeutung ist für die Bundesregierung eine größtmögliche Transparenz und die Beteiligung der Öffentlichkeit in den Verhandlungen. Die Bundesregierung vertritt dabei auch die Auffassung, dass das Abkommen sowohl dem Europäischen Parlament als auch den nationalen Parlamenten zur Zustimmung vorgelegt werden sollte.
Das BMWi stellt auf seinen Internetseiten weiterführende Informationen und häufige gestellte Fragen und Antworten zu TTIP bereit.