Der Hintergrund: Wechseln Kunden den Telekommunikationsanbieter, darf die Unterbrechung beim Anbieterwechsel nicht länger als einen Kalendertag andauern. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) nimmt bei einem Anbieterwechsel dabei sowohl den alten als auch den neuen Anbieter in die Pflicht.
Ein reibungsloser Anbieterwechsel ist entscheidend für den funktionierenden Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt. Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, zeigen die aktuell hohen Beschwerdezahlen, dass die gesamte Branche noch erhöhte Anstrengungen unternehmen muss, um mit automatisierten und standardisierten Abstimmungsprozessen eine geringere Fehlerquote beim Anbieterwechsel zu erreichen.
Die hierzu von den Telekommunikationsanbietern angestoßenen Initiativen begrüßt die Bundesnetzagentur nachdrücklich.
Weiterführende Informationen
Informationen der Bundesnetzagentur zum Anbieterwechsel
Der Rechtsrahmen für den Verbraucherschutz
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