Ziel des Gesetzes ist es, die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Ausstellung von Papierbescheinigungen abzulösen und durch ein elektronisches Verfahren zu ersetzen. Der Gesetzentwurf sieht zunächst die Umsetzung von sechs Bescheinigungen aus dem Bereich Arbeitslosengeld, Bundeserziehungsgeld und Wohngeld vor. Ziel der Bundesregierung ist es, das Verfahren schrittweise auszubauen und ab 1.1.2015 alle weiteren Auskünfte, Bescheinigungen und Nachweise nach dem Sozialgesetzbuch in das Verfahren einzubeziehen.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg hob hervor, dass die Einführung neuer Technologien wesentlich zum Bürokratieabbau beitragen kann: "Durch den Einsatz neuer Technologien lässt sich Bürokratie schnell abbauen. Alleine durch das ELENA-Verfahren können wir die Unternehmen um mehr als 85 Mio. Euro im Jahr entlasten. Bürokratieabbau ist auch ein wichtiges Konjunkturprogramm."
Der Anwendung qualifizierter Signaturkarten kommt auch erhebliche Bedeutung für die Entwicklung neuer Kommunikationstechniken zu. "Die Signaturkarten bieten den Bürgerinnen und Bürgern zudem die Möglichkeit, sich im Internet auszuweisen sowie auf elektronischem Wege rechtssicher zu unterschreiben. Davon profitieren nicht nur der elektronische Handel und die Dienstleistungswirtschaft, sondern auch die Verbraucher."
Bundesminister zu Guttenberg: "Dass die Einführung des ELENA-Verfahrens noch während der CeBit, der weltweit größten Messe für Informations- und Kommunikationstechnik gelungen ist, ist ein gutes Zeichen. Aufgrund dieser Grundlage können notwendige Entscheidungen für Investitionen und Innovationen treffen."