Autofahrer bekommen außerdem noch mehr Rechte. Denn stimmen die vom Verbraucher-Informationsdienst angegebenen Preise nicht mit den tatsächlichen Preisen an der Tankstelle überein, haben sie die Möglichkeit zur Beschwerde. Die Beschwerdestellen werden aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit und Zweckmäßigkeit bei den Verbraucher-Informationsdiensten eingerichtet, damit der Autofahrer sich dort hinwenden kann, wo er die Kraftstoffpreis-Daten erhalten hat. Die Verbraucher-Informationsdienste sammeln die Beschwerden und leiten sie einmal im Monat an die Markttransparenzstelle weiter. Diese geht den Vorwürfen nach und kann sogar Bußgelder gegen die Tankstellen verhängen (die Regelungen zu den Bußgeldern sind bereits im Gesetz vom Dezember 2012 enthalten).
Bis zum 29. Januar 2013 besteht für die Verbände und potentiellen Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten die Möglichkeit einer Stellungnahme zu dem Entwurf der Rechtsverordnung (PDF: 78 KB) an das Referatspostfach buero-ib2@bmwi.bund.de. Die Anhörung der Verbände und interessierten Kreise findet am Mittwoch, den 30. Januar 2013, von 14.00 bis 16.00 Uhr im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Haus B, Hörsaal (B1.001), Scharnhorststr. 37, 10115 Berlin (Eingang: Tor 1), statt. Bitte teilen Sie Ihre Teilnahme (unter Benennung der konkreten Teilnehmer) bis zum 25. Januar 2013 an das Büropostfach buero-ib2@bmwi.bund.de mit.
Anschließend wird die Verordnung dem Deutschen Bundestag zugeleitet, der ihr zustimmen muss.
Das Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: http://www.bmwi.de