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Auch beim Kampf gegen Grenzkriminalität gilt die Aufgabenverteilung des Grundgesetzes

(PresseBox) (Berlin, )
Zu den Fragen der Kriminalität im brandenburgischen Grenzraum stellt das Bundesinnenministerium fest:

Der Bund leistet innerhalb seiner gesetzlich zugewiesenen Aufgaben täglich seinen Beitrag zur Sicherheit gerade in den Grenzregionen. Spürbar ist die Bundespolizei im Rahmen ihrer grenzpolizeilichen Aufgaben mit erheblichen Kräften präsent. Sie kann aber keine Aufgaben übernehmen, die aus Verfassungsgründen den Ländern obliegen.

Die Verhinderung und Bekämpfung von Eigentumsdelikten liegt - auch in den Grenzregionen - nach der Aufgabenverteilung des Grundgesetzes in der originären Verantwortung der Länder. Die zuständige Landesregierung Brandenburg muss sich dem stellen.

Dazu erklärt Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich:

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