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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Sie sagen wo es langgeht!

(PresseBox) (Frankfurt, )
Ein schwerer Unfall oder eine unheilbare Krankheit kann das bisherige Leben grundlegend verändern. Urplötzlich ist es vielleicht nicht mehr möglich, wichtige Dinge zu entscheiden. Eine Patientenverfügung soll verhindern, dass medizinische Behandlungen gegen den eigenen Willen durchgeführt werden. Kombiniert werden sollte diese Regelung mit einer sogenannten Vorsorgevollmacht. Sie legt fest, dass ein Vertreter die Wünsche des Patienten im Notfall auch umsetzt. Für viele ist diese Problematik ein heikles Thema mit vielen Fragezeichen. Die BKK Gesundheit bietet deshalb am 31. Mai 2010 ab 18:30 Uhr im Saalbau Gallus in der Frankenallee 111 in Frankfurt eine öffentliche Podiums-diskussion an.

Dort werden Fragen wie z.B. „Wie können mit einer Patientenverfügung selbst Behandlungs-regeln festgelegt werden?“, „welche Grenzen hat die Vollmachtregelung des Gesetzgebers und was ist zu beachten?“ beantwortet werden. Auf dem Podium diskutieren Dr. phil Arnd T. May, Medizinethiker, Michael Kauch, Mitglied des Deutschen Bundestages (FDP), Dr. Erika Ober, Gynäkologin und Gudrun Schaich-Walch, Staatssekretärin a.D..
Beiträge aus dem Publikum sind erwünscht.

Die BKK Gesundheit hat sich diesem Thema angenommen, da die Bevölkerung zu wenig informiert und auch die Rechtslage in einem solchen Notfall oftmals unklar ist. Viele behan-delnde Ärzte unterstellen, dass der Patient wünscht, dass alles getan wird, damit er weiter-lebt. Das kann für den Betroffenen bedeuten, dass er unter Qualen am Leben erhalten wird, obwohl er lieber sterben würde. Doch ob das der tatsächliche Wille des Patienten ist, kann niemand sagen. Was viele nicht wissen: Die Angehörigen haben kein Mitspracherecht – es sei denn, sie sind vom Patienten vorher bevollmächtigt worden. Mit einer Patientenverfügung lässt sich allerdings vieles regeln. Denn jede ärztliche Therapie erfordert das Einverständnis des Patienten. Eine Behandlung gegen den Willen des Patienten ist eine Körperverletzung, die strafrechtlich verfolgt werden kann.

Neben der Veranstaltung in Frankfurt bietet die BKK Gesundheit unter www.bkkgesundheit.de umfangreiche Informationen und eine telefonische Beratungshotline an. Unter 01802-10 16 20 00* können Interessierte mehr zum Thema Notfallvorsorge erfah-ren.

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Die BKK Gesundheit ist mit 1,2 Millionen Versicherten und rund 2400 Mitarbeitern die größte Betriebskrankenkasse Deutschlands. Als moderne und leistungsfähige Krankenkasse hat sie ihren Kunden ein umfangreiches Leistungspaket mit vielen Zusatzangeboten sowie attraktiven Service zu bieten. Persönlich vor Ort ist die BKK Gesundheit in rund 70 Kundencentern im gesamten Bundesgebiet. Mehr zur BKK Gesundheit unter www.bkkgesundheit.de

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