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WLAN-Nutzer sollten ihr Funknetz besser schützen

Anschluss-Inhaber werden für illegale Downloads haftbar gemacht / BITKOM gibt Tipps zum sorgenfreien WLAN-Sharing /Gesetzgeber muss für klare Regeln sorgen

(PresseBox) (Berlin, )
Ein WLAN-Netz ist praktisch: Mehrere Familienmitglieder oder Nachbarn kommen ohne Kabelsalat bequem ins Internet. Und günstig ist es auch, einen drahtlosen DSL-Zugang zu teilen – jeder übernimmt einen Teil der Kosten. Bereits jeder zweite von bundesweit 13,6 Millionen Breitband-Anschlüssen wird per WLAN betrieben, schätzt der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). Die Anschluss-Inhaber sollten ihr Funknetz allerdings vor Eindringlingen und Missbrauch schützen. Der Grund: Sie können zum Beispiel dafür verantwortlich gemacht werden, wenn andere ihr WLAN für illegale Downloads nutzen. So haben Gerichte in den vergangenen Monaten geurteilt, etwa das Landgericht Hamburg. Der BITKOM gibt deshalb Tipps zum sorgenfreien WLAN-Sharing.

1. Zugang verschlüsseln
Haustür und Auto schließt jeder ab – doch längst nicht alle Internet-Nutzer schützen ihre persönlichen Kommunikationswege. Das Risiko dabei: Ist das WLAN nicht verschlüsselt, können sich Unbekannte ins Funknetz einklinken und zum Beispiel Raubkopien aus dem Web laden. Auch E-Mails und persönliche Daten auf dem PC sind dann nicht mehr sicher. Deshalb sollten WLAN-Inhaber die drahtlose Datenübertragung verschlüsseln. Ein digitaler Schlüssel lässt sich mit einer Software des Internet-Providers erstellen oder im Betriebssystem des Computers. Er sollte dem aktuellen WPA-Standard entsprechen. Am besten ist eine willkürliche Kombination aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen – keine Eigennamen oder Begriffe aus dem Wörterbuch.

2. Kreis der Nutzer beschränken
Ist der Zugang einmal verschlüsselt, brauchen alle Nutzer des WLAN-Anschlusses den richtigen Code. Der Anschluss-Inhaber sollte ihn nur Personen geben, denen er vertraut. Wichtig ist, dass WG-Mitbewohner, Gäste oder Nachbarn den Zugang nur für legale Zwecke nutzen. Wer ein WLAN sein eigen nennt, sollte dazu alle Mit-Surfer verpflichten – wenn es sein muss, schriftlich. Eine weiterer Sicherheits-Tipp: den WLAN-Code regelmäßig wechseln. Das bietet sich vor allem bei Funknetzen an, auf die ein größerer Kreis von Nutzern zugreift.

3. Abmahnungen gründlich prüfen
Wenn Musik- und Filmanbieter den Tausch von Raubkopien feststellen, schicken sie oft eine Abmahnung an die beteiligten Internet-Nutzer. Deren Adressen bekommen sie mit Hilfe der Provider, die sich per Gesetz an der Aufklärung von Straftaten beteiligen müssen. Inhalt des Schreibens ist meist auch eine Unterlassungserklärung. Wenn der Anschluss-Inhaber sie unterschreibt, muss er künftig unerlaubte Datei-Transfers verhindern, indem er zum Beispiel beanstandete Tauschbörsen mit einem Firewall-Programm sperrt – sonst droht ein Strafgeld.

4. Anwaltskosten ablehnen
Anders sieht es mit den gegnerischen Anwaltskosten aus: Wer sich keiner Schuld bewusst ist, sollte die Abmahnkosten nicht zahlen. Der Grund: Noch ist rechtlich nicht eindeutig geklärt, ob die Anschluss-Inhaber fürs Surfen ihrer Mitnutzer verantwortlich sind. Wer keinesfalls verklagt werden möchte, kann es aber auch mit einem Kompromiss versuchen – und dem Anwalt anbieten, einen Teil der Kosten zu übernehmen.

Der BITKOM setzt sich dafür ein, dass die Rechtsposition der WLAN-Inhaber künftig klarer geregelt wird – in dem für 2007 geplanten Telemediengesetz. „Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass die Betreiber den Datenverkehr nicht überwachen müssen“, fordert BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „Gutgläubige Nutzer moderner Internet-Zugänge dürfen nicht vorschnell kriminalisiert werden – das würde der Absicht der Bundesregierung widersprechen, die digitale Vernetzung in Deutschland voranzutreiben.“
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