Aus diesem Grund begrüßt BITKOM ausdrücklich die Bundesratsinitiative aus Bayern, die Rahmenbedingungen für Wagniskapital und Gründer zu verbessern. Über die vorgeschlagenen konkreten steuerlichen Maßnahmen will die Länderkammer morgen beraten. Unter anderem sollen steuerwirksame Sofortabschreibungen beim Erwerb von Start-up-Beteiligungen möglich werden, Verlustvorträge bei Veräußerung von Anteilen an Start-ups erhalten bleiben und Ausnahmen von der Mindestbesteuerung für junge Unternehmen geschaffen werden. "Es gibt bei der Förderung der dynamischen deutschen Start-up-Szene keine einzelne Maßnahme, die alle Probleme auf einmal löst. Zielgerichtete steuerliche Verbesserungen helfen aber vielen Gründern und Investoren sofort und werden zu mehr Investitionen in Start-ups führen", so Rohleder.
Ebenso wichtig wie die Verbesserungen der Finanzierungsbedingungen für Start-ups ist es nach Ansicht des BITKOM aber, auf alle Maßnahmen zu verzichten, die diese Initiativen konterkarieren und die Finanzierung von Start-ups gefährden. Dazu gehört die Bundesratsinitiative aus Hessen zur Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Streubesitzbeteiligungen ebenso wie das vom Bundeskabinett beschlossene Kleinanlegerschutzgesetz, das die Start-up-Finanzierung durch Crowdinvesting massiv verschlechtern würde. "Mit der Hüh-Hott-Politik muss Schluss sein. 2015 muss es darum gehen, dass wir eine Start-up-Förderung aus einem Guss bekommen und die Gründungsbedingungen in Deutschland wirklich spürbar verbessern", so Rohleder. Schon die fortwährende Diskussion um nachteilige Maßnahmen in diesem Bereich schade dem Finanzierungsklima für Start-ups in Deutschland massiv, da sie die Zurückhaltung der Investoren bestärke.