Aus Sicht des BITKOM ist es mehr als fraglich, ob der aktualisierte Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der so genannten Störerhaftung eine stärkere WLAN-Nutzung im öffentlichen Raum zur Folge haben wird. So sollen die WLAN-Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen von der Störerhaftung befreit werden. Statt der viel kritisierten Verschlüsselung des Zugangs sind nun "angemessene Sicherungsmaßnahmen" gefordert. Allerdings laufen diese bei der Anmeldung in einem öffentlichen WLAN auf die unpraktische Vergabe von Zugangscodes oder eine aufwendige Registrierungspflicht hinaus. "Es sollte reichen, für die Freischaltung in einem öffentlichen WLAN auf einem Portal die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bestätigen", sagte Rohleder. Dieses einfache Verfahren habe sich in den letzten Jahren bewährt.
Nach den Ergebnissen der Umfrage sind Hotels der beliebteste Ort für die Nutzung von WLAN außerhalb der eigenen Wohnung. Fast neun von zehn (88 Prozent) WLAN-Nutzern gehen mit ihren Mobilgeräten in Hotels ins Internet. Je drei Viertel surfen in Cafés und Restaurants (77 Prozent) per WLAN sowie in der Wohnung von Freunden oder Verwandten (76 Prozent). Knapp die Hälfte (49 Prozent) nutzt WLANs in öffentlichen Verkehrsmitteln und 41 Prozent auf Flughäfen oder Bahnhöfen. 40 Prozent der WLAN-Nutzer surfen in öffentlichen Einrichtungen, zum Beispiel Hochschulen oder Bibliotheken, und 36 Prozent in Freizeiteinrichtungen.
Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Umfrage, die Bitkom Research durchgeführt hat. Dabei wurden 812 Internetnutzer ab 14 Jahren befragt.