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Neuer Leitfaden zur europäischen Chemikalienverordnung REACH
Hightech-Industrie besonders von der Informations- und Notifizierungspflicht betroffen / Ausschlaggebend für Pflichten ist Aufnahme bestimmter Stoffe in "Kandidatenliste"
(PresseBox) (Berlin, )
Der Hightech-Verband BITKOM hat einen Leitfaden zur EU-Chemikalienverordnung REACH veröffentlicht. Die Publikation wendet sich insbesondere an die Unternehmen im ITK-Sektor. "Derzeit gibt es noch viele offene Fragen zu REACH. Fest steht aber: Die ITK-Branche ist besonders betroffen von den Informations- und Notifizierungspflichten, die sich aus der EU-Verordnung ergeben", sagt BITKOM-Präsidiumsmitglied Martin Jetter.
Ende Oktober hat die EU-Kommission die so genannte Kandidatenliste veröffentlicht (http://echa.europa.eu/...). Dort sind alle chemischen Stoffe aufgezählt, die unter besonderer Beobachtung stehen ("SVHC" - Substances of Very High Concern). Die Industrie muss über diese Stoffe informieren, sowohl die Lieferkette wie auch die Verbraucher. Prinzipiell stellt REACH Anforderungen an Organisationen, die Stoffe, Zubereitungen (z.B. Chemikalien) oder Erzeugnisse (z.B. PCs, Kameras oder CDs) in Verkehr bringen. Der Umgang mit Stoffen in Erzeugnissen ist für viele ITK-Hersteller die entscheidende Anforderung. Der BITKOM-Leitfaden geht auf diesen Punkt besonders ein. Für Unternehmen, die Erzeugnisse in Verkehr bringen, gibt es zwei zentrale Pflichten: die Informationspflicht nach Art. 33 REACH und die Notifizierungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 REACH.
Die EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH - "Registration, Evaluation and Authorisation and Restriction of Chemicals"; EG Nr. 1907/2006) ist am 1.Juni 2007 in Kraft getreten. Die für die ITK interessanten Verpflichtungen haben erst 2008 begonnen.
Der Leitfaden kann auf der Homepage des BITKOM unter http://www.bitkom.org/... heruntergeladen werden.
Ende Oktober hat die EU-Kommission die so genannte Kandidatenliste veröffentlicht (http://echa.europa.eu/...). Dort sind alle chemischen Stoffe aufgezählt, die unter besonderer Beobachtung stehen ("SVHC" - Substances of Very High Concern). Die Industrie muss über diese Stoffe informieren, sowohl die Lieferkette wie auch die Verbraucher. Prinzipiell stellt REACH Anforderungen an Organisationen, die Stoffe, Zubereitungen (z.B. Chemikalien) oder Erzeugnisse (z.B. PCs, Kameras oder CDs) in Verkehr bringen. Der Umgang mit Stoffen in Erzeugnissen ist für viele ITK-Hersteller die entscheidende Anforderung. Der BITKOM-Leitfaden geht auf diesen Punkt besonders ein. Für Unternehmen, die Erzeugnisse in Verkehr bringen, gibt es zwei zentrale Pflichten: die Informationspflicht nach Art. 33 REACH und die Notifizierungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 REACH.
Die EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH - "Registration, Evaluation and Authorisation and Restriction of Chemicals"; EG Nr. 1907/2006) ist am 1.Juni 2007 in Kraft getreten. Die für die ITK interessanten Verpflichtungen haben erst 2008 begonnen.
Der Leitfaden kann auf der Homepage des BITKOM unter http://www.bitkom.org/... heruntergeladen werden.
Über den BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. vertritt mehr als 1.200 Unternehmen, davon 900 Direktmitglieder mit etwa 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Anbieter von Software, IT-Services und Telekommunikationsdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien. Der BITKOM setzt sich insbesondere für bessere ordnungspolitische Rahmenbedingungen, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik ein.
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