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Kritik an EU-Plänen zur Datenspeicherung

Industrie informiert EU-Minister in Newcastle über Folgen der Vorratsdatenspeicherung für die Unternehmen / Pläne sollen die Firmen zur Erhebung zusätzlicher Daten verpflichten / Kosten für die deutsche Wirtschaft mehr als 200 Millionen Euro

(PresseBox) (Berlin, )
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) fordert die Justiz- und Innenminister der EU auf, die Bedenken der Industrie gegen eine Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten ernst zu nehmen. In einem Positionspapier weist der BITKOM bei dem heute in Newcastle stattfindenden Zusammentreffen der Minister darauf hin, dass viele Punkte noch ungeklärt sind. "Es hält sich hartnäckig das Missverständnis, die Unternehmen müssten ohnehin vorliegende Daten einfach nur länger aufbewahren. Das ist falsch", sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

Der gemeinsame Plan von Frankreich, Großbritannien, Irland und Schweden sieht vor, dass sämtliche Telefon- und Internetverbindungen protokolliert werden müssen. Die Daten könnten der Polizei später bei ihrer Ermittlungsarbeit helfen. Sollten die EU-Pläne Wirklichkeit werden, müssten die TK-Unternehmen auch bislang nicht verarbeitete Daten zusätzlich erheben. Hierzu gehören Informationen über erfolglose Anrufversuche, Daten über den Standort eines Mobiltelefons während und am Ende eines Gesprächs sowie die Protokollierung aufgerufener Webseiten im Internet. "Diese Informationen sind für die Abrechnung ohne Bedeutung und dürfen daher nach geltendem Datenschutzrecht nicht gespeichert werden", sagt Rohleder. "Eine plötzliche Verpflichtung zur Speicherung dieser Daten würde eine 180-Grad-Wendung bedeuten." Die Unternehmen müssten die technischen Voraussetzungen für die Erhebung dieser Informationen erst schaffen. Die Kosten für die deutsche Telekommunikationsbranche schätzt der BITKOM auf weit mehr als 200 Millionen Euro allein im ersten Jahr.

"Sicherheit ist wichtig und unsere Unternehmen leisten seit jeher ihren Beitrag dazu, indem sie etwa auf gerichtliche Anordnung die Telefonüberwachung ermöglichen", betonte Rohleder. Da aber selbst Sicherheitsexperten den Sinn einer pauschalen Vorratsdatenspeicherung bezweifelten, stünde der Nutzen in keinem Verhältnis zu den Kosten für die Unternehmen.
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