Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 716889

BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. Albrechtstraße 10 10117 Berlin, Deutschland http://www.bitkom.org
Ansprechpartner:in Herr Maurice Shahd +49 30 27576114
Logo der Firma BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.
BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

Internetnutzer gegen das Leistungsschutzrecht

(PresseBox) (Berlin, )
.
- Suchmaschinen sollten nicht an Verlage zahlen müssen - und umgekehrt
- Bundestag berät heute über Abschaffung des Leistungsschutzrechts


Im Streit um das so genannte Leistungsschutzrecht für Presseverleger nehmen die Internetnutzer eine klare Position ein. 85 Prozent der Internetnutzer in Deutschland lehnen es ab, dass die Betreiber von Suchmaschinen für die Anzeige kurzer Textausschnitte in ihren Suchergebnissen an die Verlage bezahlen sollten. Gleichzeitig sollten aber auch die Verlage als Betreiber von Nachrichtenseiten nicht dafür zahlen, dass ihnen die Suchmaschinen über die entsprechenden Links Nutzer zuführen. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands BITKOM ergeben. Danach suchen 42 Prozent der Internetznutzer ausschließlich oder häufig in Suchmaschinen nach aktuellen News. "Nachrichtenseiten im Internet bekommen einen Großteil ihrer Besucher über Suchmaschinen, was ihnen höhere Werbeerlöse verschafft. Beide Seiten profitieren voneinander", sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder im Vorfeld einer Beratung im Bundestag. Im Plenum wird heute über einen von der Opposition eingebrachten Gesetzentwurf abgestimmt, der die Aufhebung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger vorsieht.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger wurde im März 2013 nach intensiven Bundestagsdebatten und vehementem Gegenwind aus Wissenschaft und Wirtschaft mit einer knappen Mehrheit im Bundestag verabschiedet. Inzwischen versucht die für die Wahrnehmung der Rechte eigens gegründete Verwertungsgesellschaft VG Media für Presseverlage Geld bei großen Anbietern von Suchmaschinen einzuklagen. In der gestrigen Anhörung im Bundestagsausschuss Digitale Agenda haben sich neben der BITKOM-Vertreterin erneut alle weiteren geladenen Sachverständigen aus der Wissenschaft gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ausgesprochen. Rohleder: "Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger bremst deutsche Suchmaschinen-Start-Ups aus, schränkt den Informationsfluss im Internet ein und stößt auf gravierende verfassungs- und europarechtliche Bedenken. Es sollte zügig abgeschafft werden."

Methodik: Die Angaben basieren auf einer repräsentativen Umfrage, die Bitkom Research in Zusammenarbeit mit Aris Umfrageforschung durchgeführt hat. Dabei wurden im September 1.019 Internetnutzer ab 14 Jahren befragt.

Website Promotion

Website Promotion

BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

BITKOM vertritt mehr als 2.200 Unternehmen der digitalen Wirtschaft, davon gut 1.400 Direktmitglieder. Sie erzielen mit 700.000 Beschäftigten jährlich Inlandsumsätze von 140 Milliarden Euro und stehen für Exporte von weiteren 50 Milliarden Euro. Zu den Mitgliedern zählen 1.000 Mittelständler, mehr als 200 Start-ups und nahezu alle Global Player. Sie bieten Software, IT-Services, Telekommunikations- oder Internetdienste an, stellen Hardware oder Consumer Electronics her, sind im Bereich der digitalen Medien oder der Netzwirtschaft tätig oder in anderer Weise Teil der digitalen Wirtschaft. Mehr als drei Viertel der Unternehmen haben ihren Hauptsitz in Deutschland, jeweils knapp 10 Prozent kommen aus sonstigen Ländern der EU und den USA, 5 Prozent aus anderen Regionen. BITKOM setzt sich insbesondere für eine innovative Wirtschaftspolitik, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine zukunftsorientierte Netzpolitik ein.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.