- Schiedsstelle lehnt Forderung der VG Media zum Leistungsschutzrecht ab
- Bitkom hält mögliche Sieben-Wort-Grenze für nicht nachvollziehbar und fordert Abschaffung des Leistungsschutzrechts
Bitkom erneuerte angesichts des Schiedsspruchs seine Forderung nach einer Abschaffung des Leistungsschutzrechts. Das Leistungsschutzrecht schränke die Informationsfreiheit ein, gefährde die Medienfreiheit und greife in die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit der betroffenen Unternehmen ein. Gleichzeitig hätten die Presseverlage auf technischer Ebene auch ohne Leistungsschutzrecht die vollständige Kontrolle, ob und wie ihre Inhalte in Suchdiensten angezeigt werden. „Das Gesetz bewirkt nichts Positives, sondern führt zu einer Vielzahl von aufwändigen, teuren und langwierigen Rechtsstreitigkeiten“, sagt Rohleder. Auch die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes zweifelt offensichtlich an dem umstrittenen Gesetz. So heißt es in dem gestrigen Schiedsspruch, dass „die Wertungswidersprüche angesichts der vorliegenden Gesetzeslage“ sich wohl auch beim besten Willen „nicht befriedigend auflösen lassen“. Rohleder: „Besser kann man nicht zusammenfassen, dass das Leistungsschutzrecht abgeschafft werden muss.“