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Die ominöse Sieben

(PresseBox) (Berlin, )
  • Schiedsstelle lehnt Forderung der VG Media zum Leistungsschutzrecht ab
  • Bitkom hält mögliche Sieben-Wort-Grenze für nicht nachvollziehbar und fordert Abschaffung des Leistungsschutzrechts
Der Digitalverband Bitkom begrüßt, dass im Streit um das Leistungsschutzrecht die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes die Forderung der Verwertungsgesellschaft VG Media zurückgewiesen hat. Zugleich kritisiert der Verband, dass die Rechtsunsicherheit für Start-ups und Suchmaschinenbetreiber weiter bestehen bleibe. Innovative Geschäftsmodelle würden künftig sogar erschwert, da die Schiedsstelle eine maximale Länge der anzuzeigenden Textanrisse (Snippets) bei Suchergebnissen von sieben Worten ins Spiel gebracht hat. „Sieben Worte helfen Internetnutzern kaum, für sie relevante Inhalte zu identifizieren. Geradezu grotesk ist zudem die Herleitung der ominösen 7-Worte-Grenze“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Damit passe sie sehr gut zu dem verkorksten Leistungsschutzrecht. Die Schiedsstelle leitet ihren Vorschlag, eine Grenze von sieben Worten für ein Snippet vorzusehen, von der Rechtsprechung zum Urheberrecht aus den 70er Jahren her. Damals wurde entschieden, dass sieben Privatkopien eines Aufsatzes rechtlich zulässig seien. Rohleder: „Von sieben Fotokopien eines Zeitungsartikels zu sieben Worten bei Suchergebnissen im Web zu kommen, ist schon bemerkenswert. So hätte man auch eine maximale Länge von sieben Buchstaben pro Wort, sieben Snippets je Suchanfrage oder einer Zahlung von sieben Euro je angezeigtem Treffer begründen können. Hätten die Gerichte vor fast 40 Jahren nur zwei Kopien für angemessen gehalten, müssten wir uns im Jahr 2015 wohl mit Zwei-Wort-Anrissen begnügen“, so Rohleder. „Wer geglaubt hat, die Debatte um das Leistungsschutzrecht könne nicht mehr absurder werden, der hat sich ganz offensichtlich getäuscht. Wie es aussieht wird der Rechtsstreit dann wohl noch sieben Jahre dauern.“

Bitkom erneuerte angesichts des Schiedsspruchs seine Forderung nach einer Abschaffung des Leistungsschutzrechts. Das Leistungsschutzrecht schränke die Informationsfreiheit ein, gefährde die Medienfreiheit und greife in die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit der betroffenen Unternehmen ein. Gleichzeitig hätten die Presseverlage auf technischer Ebene auch ohne Leistungsschutzrecht die vollständige Kontrolle, ob und wie ihre Inhalte in Suchdiensten angezeigt werden. „Das Gesetz bewirkt nichts Positives, sondern führt zu einer Vielzahl von aufwändigen, teuren und langwierigen Rechtsstreitigkeiten“, sagt Rohleder. Auch die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes zweifelt offensichtlich an dem umstrittenen Gesetz. So heißt es in dem gestrigen Schiedsspruch, dass „die Wertungswidersprüche angesichts der vorliegenden Gesetzeslage“ sich wohl auch beim besten Willen „nicht befriedigend auflösen lassen“. Rohleder: „Besser kann man nicht zusammenfassen, dass das Leistungsschutzrecht abgeschafft werden muss.“

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