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BITKOM kritisiert Datenspeicherung in der EU

EU-Parlament beugt sich dem Druck des Ministerrats - Daten über Telefongespräche, E-Mails, SMS- und Fax-Nachrichten werden mindestens sechs Monate gespeichert

(PresseBox) (Berlin, )
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hat die Entscheidung des EU-Parlaments über die Speicherung elektronischer Kommunikationsdaten von Bürgern scharf kritisiert. "Wir fragen uns, ob sich das EU-Parlament vom Ministerrat hat erpressen lassen", sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "Das Parlament hat die Chance vertan, seine eigenständige Bedeutung neben dem Ministerrat bei der Gesetzgebung mit Leben zu füllen." Das Plenum des EU-Parlaments hatte beschlossen, den entsprechenden Richtlinienvorschlag der Kommission nach Vorgaben des Ministerrates zu ändern. Der Rat hatte gedroht, die Gesetzesvorlage andernfalls zu blockieren und wieder einen eigenen Vorstoß zur Regelung der Speicherpflichten zu unternehmen.

Die heute beschlossene Version sieht vor, dass Mitgliedstaaten ihre Unternehmen zur Speicherung von Verbindungsdaten für sechs bis 24 Monate verpflichten. Betroffen sind Telefon-, Fax-, SMS-, Internet- und E-Mailverbindungen. "Wir erwarten, dass die Speicherdauer in Deutschland nicht über sechs Monate hinausgeht", sagte Rohleder. "Die Ermittler haben hierzulande selbst betont, dass eine Speicherdauer von sechs Monaten für eine effektive Verbrechensbekämpfung ausreicht. Das belegt auch eine wissenschaftliche Studie."

Ob die Mitgliedstaaten für die bei den Telekommunikationsanbietern entstehenden Kosten aufkommen, bleibt ihnen selbst überlassen. "Die ITK-Branche fordert die Bundesregierung auf, die Unternehmen in Deutschland für die Speicherung in vollem Umfang zu entschädigen. Der Staat darf die Unternehmen nicht zu unbezahlten Hilfs-Sheriffs machen", sagte Rohleder. Die Gewährleistung der inneren Sicherheit sei eine ureigene Aufgabe des Staates. "Alles andere halten wir für verfassungswidrig." Zudem würden unterschiedliche Regelungen innerhalb der EU zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
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