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Vorstellung des Haucap-Gutachtens „Unfairer Wettbewerb im Postmarkt“

„Wir fordern die Bundesregierung auf, alle Paketdienstleister gleich zu behandeln!“

(PresseBox) (Berlin, )
„Die Entgeltregulierung durch die Bundesnetzagentur kann dem Quersubventionierungspotenzial der Deutschen Post AG keinen wirksamen Riegel vorschieben“, erklärte Justus Haucap bei der heutigen Vorstellung des Gutachtens „Unfairer Wettbewerb im Postmarkt – Deutsche Post AG/DHL: Quersubventionierung in den Paketmarkt, Marktbeherrschung und unzureichende Regulierung“. Justus Haucap ist Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (DICE) und ehemaliger Vorsitzender der Monopolkommission. Er erstellte das Gutachten gemeinsam mit Christiane Kehder von DICE Consult im Auftrag des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik.

„Die Entgeltregulierung erlaubt der Deutschen Post AG, gerade im Briefsegment hohe und durch wiederholte Portoerhöhungen weiter zunehmende Gewinne zu erwirtschaften. Diese hohen Gewinne im Briefbereich ermöglichen der Deutschen Post AG eine strategische Quersubventionierung des wettbewerbsintensiven Paketbereichs“, so Haucap.

Die Ergebnisse des Haucap-Gutachtens bestätigen die Forderungen des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik für die Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen im Postmarkt und im Kurier-, Express- und Paketmarkt, die der Vorsitzende des Verbandes Florian Gerster bei der Pressekonferenz auf den Punkt brachte:

1. Wir fordern die Bundesregierung auf, alle Paketdienstleister in Bezug auf die Umsatzsteuer gleich zu behandeln! Das der Deutschen Post AG gewährte Umsatzsteuerprivileg führt zu gravierenden Wettbewerbsverzerrungen.
Die Bundesregierung soll sich für eine Änderung der europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie einsetzen, die eine Umsatzsteuerpflicht für alle Paketdienstleister zur Folge haben muss.

2. Wir fordern die Bundesregierung auf, eine klare und transparente Kostenzuordnung und eine getrennte Ausweisung der beiden Geschäftsbereiche „Paket“ und „Brief“ der Deutsche Post AG in geeigneter Weise durchzusetzen.
Die Vermischung der beiden Bereiche erlaubt die Quersubventionierung vom profitablen Briefgeschäft zum Paketgeschäft, mit der Folge eines gnadenlosen Preiswettbewerbs im Paketmarkt.

3. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Änderung der Postentgeltregulierungsverordnung (PEntgV), mithilfe derer die Deutsche Post auf dem Rücken der Verbraucher die Briefportopreise nahezu nach Belieben ausgestalten kann, zurückzunehmen.

4. Wir fordern die Bundesregierung auf, schärfere Wettbewerbsregeln des Telekommunikationsgesetztes auf das Postgesetz zu übertragen. Dies gilt insbesondere für das ausdrückliche Verbot von Preis-Kosten-Scheren.

5. Wir fordern das Bundeskartellamt auf, eine Sektoruntersuchung der Postmärkte durchzuführen.

6. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Bundesanteile an der Deutschen Post AG zu veräußern, um den Interessenkonflikt – Regulierer einerseits, Dividendenempfänger andererseits – zu beenden.
Mit dieser Veräußerung würde die Bundesregierung ihrer eigenen Programmaussage folgen: „Ein wesentliches Bundesinteresse am Erhalt einer staatlichen Beteiligung besteht nicht mehr.“ (Deutscher Bundestag, Drucksache 18/5465 vom 03.07.2015). Der Bundesanteil an der Deutschen Post AG hatte im Jahresdurchschnitt 2015 einen Börsenwert von 6,6 Mrd. Euro.

Der Bundesverband Paket und Expresslogistik:

Im 1982 gegründeten Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) sind die führenden Anbieter für Kurier-, Express- und Paketdienste in Deutschland organisiert: DPD, GLS, GO!, Hermes und UPS. Die Mitgliedsunternehmen bieten ihren Kunden eine bundesweit flächendeckende Zustellung von der Hallig bis zur Alm. Die Branche realisierte im Jahr 2014 Umsätze in Höhe von 16,6 Milliarden Euro und beförderte 2,8 Milliarden Sendungen.

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