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KWK-Förderung soll bei negativen Strompreisen ausgesetzt werden

Das BHKW-Infozentrum befürchtet aufgrund der neuen Regelungen bei der geplanten Aussetzung der KWK-Förderung nach dem neuen KWKG bei negativen Strompreisen eine erhebliche Bürokratie. Kleinen KWK-Anlagen droht außerdem eine Kürzung der KWK-Förderung.

(PresseBox) (Rastatt, )
Negative Strompreise sind u. a. ein Zeichen für Zeiten mit hohem Stromangebot. Die Bundesregierung will zukünftig die KWK-Förderung im Falle negativer Strompreise aussetzen, um eine Konkurrenz zu den nicht regelbaren Erneuerbare Energien auszuschließen. Die neue Regelung in §7 Abs. 7 KWKG-E 2016 soll verhindern, dass durch eine Förderung des KWK-Betriebs Fehlanreize in Zeiten eines hohen Stromangebotes gesetzt werden.

Alle KWK-Anlagenbetreiber müssen gemäß den Mitteilungspflichten des neuen KWK-Gesetz-Entwurfs (§15 Abs. 4 KWKG-E 2016) dem Netzbetreiber die Strommengen melden, die während der Stundenkontrakten mit negativen Strompreisen eingespeist wurden. Bei einer Anlagengröße über 2 MW muss zusätzlich auch dem BAFA eine Meldung zugesandt werden. Erfolgt keine Meldung verringert sich der Förderanspruch (KWK-Zuschlag) in dem jeweiligen Kalendermonat um 5 Prozent pro Kalendertag, in dem dieser Zeitraum mit negativen Börsenpreisen ganz oder teilweise liegt.

Sicherlich dürften durch die neue Regelung in Zeiten eines großen Stromangebots Fehlanreize für KWK-Anlagen, die den KWK-Strom nahezu ausschließlich ins Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen, verhindert werden. Aber auch heute schon werden KWK-Anlagen, die größtenteils ins Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen, in Zeiten geringer Strompreise vom Netz genommen, sofern nicht andere Gründe wie eine wärmeseitige Versorgungspflicht diesem Ansinnen entgegensteht. Ob eine Lenkungswirkung insbesondere bei KWK-Anlagen, die überwiegend den Strom innerhalb einer Kundenanlage nutzen, erzielt wird, erscheint eher fraglich.

Aus guten Gründen hat das KWK-Gesetz an einigen Stellen vereinfachende Ausnahmereglungen für kleineren BHKW-Anlagen eingeführt wie z. B. den Verzicht auf eine registrierende Lastgangmessung. Durch die geplante Regelung bei negativen Stundenkontrakten werden diese Vereinfachungen konterkariert. Es droht vielen KWK-Anlagenbetreiber eine pauschale Kürzung in Höhe von 6-10% der KWK-Zuschlagszahlungen pro Jahr.

Nach Meinung des BHKW-Infozentrums Rastatt sollte daher unbedingt eine Bagatellgrenze von 100 kW in das Gesetz aufgenommen werden. Einen ausführlichen Bericht zu der geplanten neuen Regelung zur KWK-Förderung bei negativen Strompreisen sowie eine Statistik der negativen Strompreise erhalten KWK-Interessierte unter https://www.bhkw-infozentrum.de/...

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Keine KWK-Förderung bei negativen Strompreisen

BHKW-Infozentrum GbR

Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.
Seit Mitte Oktober 2015 ist das neu gestaltete BHKW-Infozentrum online.

Ab Dezember 2015 wird eine BHKW-Datenbank mit komfortabler Suchfunktion auf der Seite BHKW-Beispiele.de (http://www.bhkw-beispiele.de) online sein.
Außerdem können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 (http://www.bhkw-kenndaten.de) aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 11.000 Abonnenten kostenlos informiert (www.bhkw-infozentrum.de/...).
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook (www.facebook.com/...), auf Twitter (www.twitter.com/...) sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke - Energieversorgung der Zukunft"´(https://www.xing.com/...).

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