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Berufsgenossenschaft Holz und Metall

Immer auf der Höhe bleiben: Wie Sie Absturzunfällen von Leitern sicher vorbeugen

Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) informiert über Ursachen und Schutzmaßnahmen

(PresseBox) (Mainz, )
Wer im Berufsalltag hoch hinaus will, braucht viel Ehrgeiz - oder einfach eine Leiter. Mal eben etwas an der Decke montieren, die Beleuchtung reparieren, ins obere Regal greifen: Schnell hat man sie herbeigeholt und ist die Sprossen hinaufgestiegen. „Leitern sind für Montage- oder Instandsetzungsarbeiten in allen Betrieben immer sofort zur Hand“, weiß Clemens Kube, BGHM-Aufsichtsperson im Präventionsdienst Berlin. „Dabei wird oft außer Acht gelassen, dass Leitern gefährliche Arbeitsplätze sind.“ Denn die Absturzgefahr ist hoch - und Unfälle haben meist schwere Verletzungen zur Folge.

Laut einer Statistik der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin handelt es sich bei jedem dritten tödlichen Arbeitsunfall bundesweit um einen Absturzunfall. Dabei sind zwar im Durchschnitt nur drei Prozent auf Leiterunfälle zurückzuführen. Wenn man jedoch die durchschnittlichen Unfallfolgen von Leiterunfällen betrachtet, so erscheint der geringe Prozentsatz in einem anderen Licht: Auffallend ist, dass ihr Anteil bei den neuen Unfallrenten der gesetzlichen Unfallversicherung zwölf Prozent beträgt. Was bedeutet das? „Absturzunfälle von Leitern haben meist schwerere Auswirkungen als andere Arbeitsunfälle“, erklärt Kube. „Die Zahl der Schwerverletzten, die wegen verminderter Erwerbstätigkeit in Folge eines Absturzunfalls von den Berufsgenossenschaften mit einer Rente entschädigt werden müssen, ist vergleichsweise hoch.“ Dies zeigt, dass es branchenübergreifend sowohl für Führungskräfte als auch für Beschäftigte besonders wichtig ist, auf Sicherheit bei der Benutzung von Leitern zu achten und Unfällen vorzubeugen. Doch worin liegen überhaupt die Ursachen für Absturzunfälle - und wie lassen sie sich verhindern?

Persönliches Verhalten: Unfallursache Nummer eins
„Die Ursachen für Absturzunfälle im Zusammenhang mit Leitern sind vielfältig“, erklärt Clemens Kube. „Sicherheitswidriges Personenverhalten ist jedoch die Unfallursache Nummer eins.“ Die körperliche Belastung der Beschäftigten durch längeres Arbeiten auf der Leiter, das Ausführen von Tätigkeiten mit hohem Kraftaufwand oder rutschige Schuhsohlen können Ursachen für Abstürze sein. Auch beschädigte Holme oder Sprossen sowie fehlende oder ungeeignete Sicherungen an der Leiter gegen Umfallen und Rutschen führen zu Unfällen. „Unter den hochgelegenen Arbeitsplätzen, zu denen auch Hubarbeitsbühnen und Gerüste zählen, nimmt die Leiter eine Sonderstellung ein: Sie lässt für Beschäftigte nur beschränktes Arbeiten zu“, sagt der Experte. Wer eine Leiter benutzt, muss deshalb einige Regeln und Präventionsmaßnahmen beachten.

Richtiger Einsatz von Leitern kann Abstürze verhindern

Stets gilt: Es sollten nur für den jeweiligen Einsatzzweck geeignete Leitern verwendet werden. „Es gibt Anlegeleitern, Stehleitern, Trittleitern und viele weitere mehr“, zählt der Experte auf. Von Anlegeleitern aus dürfen nur Arbeiten geringen Umfangs, zum Beispiel Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten, ausgeführt werden. Ihr Anstellwinkel muss zwischen 65 und 75 Grad betragen. Zudem sollte die Leiter immer auf einem standsicheren und ebenen Untergrund aufgestellt und zusätzlich durch Festbinden oder Einhaken des Leiterkopfes abgesichert werden. Es ist verboten, die oberen Sprossen einer Anlegeleiter zu betreten.

Unternehmer erkennen Risiken in der Gefährdungsbeurteilung
Zu den Pflichten eines Unternehmers gehört es, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, um mögliche Risiken im Arbeitsalltag aufzuspüren und entsprechende Präventionsmaßnahmen umzusetzen. Dies ist im entsprechenden Regelwerk der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgegeben. Dabei ist auch zu prüfen, ob für die auszuführenden Tätigkeiten die Benutzung einer Leiter erforderlich ist, oder ob nicht ein anderes Hilfsmittel wie ein Podest, eine Hubarbeitsbühne oder ein Gerüst sicherer und geeigneter wäre. Gemäß Nummer 5.1.4 des Anhangs 2 der BetrSichV sollte die Verwendung von Leitern generell nur auf besondere Umstände wie kurzzeitige Tätigkeiten beschränkt werden. Zudem müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten mindestens einmal im Jahr zu den Sicherheitsvorkehrungen auf Leitern unterweisen. Dabei sollte stets betont werden, dass selbst Abstürze aus geringer Höhe bleibende gesundheitliche Schäden oder Beeinträchtigungen nach sich ziehen können. „Wer auf eine Leiter steigt, sollte sich immer darüber bewusst sein, dass er auch runterfallen kann“, fasst Kube zusammen. Eine wichtige Präventionsmaßnahme sei deshalb: „Nimm die Leiter ernst - dann kommst du sicher hoch hinaus.“

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Berufsgenossenschaft Holz und Metall

Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben - Prävention, Rehabilitation und Entschädigung - ist die BGHM zentralen Werten verpflichtet: der Sicherheit und Gesundheit ihrer Versicherten sowie der Existenzsicherung ihrer Mitgliedsunternehmen durch Haftungsablösung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In diesem Sinne übernimmt die BGHM den Versicherungsschutz von über 4,7 Mio. Beschäftigten in den mehr als 218.000 Betrieben der Branchen Holz und Metall.

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