LiDAR-Systeme im Stand-Alone-Betrieb sind erst im vergangenen Jahr in die von der Fördergesellschaft Windenergie (FGW) herausgegebene und für die Branche maßgebliche Richtlinie aufgenommen worden. Die so bezeichnete Technische Richtlinie 6 (TR 6) gibt Verfahren und Qualitätsstandards für die Bestimmung des Windpotenzials und der Energieerträge vor. Damit wurde die Erweiterung der Akkreditierung hinsichtlich dieses Windmessverfahrens möglich.
Bereits seit mehreren Jahren gehört die BBB zu den Firmen, die das DAkkS-Siegel und dessen internationale Variante (ILAC) für ihre Dienstleistungen in den Bereichen Windmessung und Windgutachten verwenden dürfen. Zugleich gilt die BBB in Deutschland als Pionier im Gebrauch von LiDAR-Windmessgeräten. Es ist anzunehmen, dass diese Technologie sich nicht nur in Deutschland weiter durchsetzen wird.