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Bayerns Handwerk in guter Verfassung

Schlagbauer: "Beim Umsatz deutlich hinter Gesamtwirtschaft"

(PresseBox) (München, )
„Das bayerische Handwerk präsentierte sich zum Jahresende in guter Verfassung. Wir gehen davon aus, dass sich in den nächsten Monaten weder die ausgezeichnete Kauflaune der Verbraucher noch die gute Beschäftigungslage und die niedrigen Zinsen sonderlich verändern werden. Davon dürfte unser Wirtschaftsbereich verstärkt profitieren“, erklärte der Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT), Georg Schlagbauer, bei der Vorstellung der neuesten Konjunkturzahlen. 85 Prozent der bayerischen Handwerker erwarten einen guten Jahresauftakt, ein Prozentpunkt mehr im Vergleich zum Vorjahr.

Das 4. Quartal 2015 brachte für 89 Prozent der Betriebe in Bayern gute oder befriedigende Geschäfte. Das entspricht einem Prozentpunkt mehr als im Vorjahr. Die durchschnittliche Kapazitätsauslastung lag im 4. Quartal 2015 bei 80 Prozent und damit genau auf dem Niveau des Vorjahres. Der Auftragsbestand im bayerischen Handwerk betrug in der Berichtsperiode im Schnitt 6,8 Wochen. Damit wurde das Vorjahresergebnis erreicht. Nach ersten Schätzungen erzielte das Handwerk im Freistaat im 4. Quartal 2015 Umsätze in Höhe von 29,9 Milliarden Euro. Binnen Jahresfrist ist dies ein Zuwachs von nominal 1,9 Prozent.

Zum Jahresende 2015 waren rund 910.000 Personen im Handwerk tätig. Gegenüber 2014 entspricht dies einem leichten Plus von 0,1 Prozent. Die Zahl der neu abgeschlossenen Lehrverträge lag zum Jahresende bei über 29.900 (+0,2 Prozent). Allerdings blieben auch 5.500 Lehrstellen unbesetzt, das entspricht 17,2 Prozent des gesamten Angebots. Die Investitionsneigung lag im 4. Quartal 2015 bei 34 Prozent und erreichte damit das Vorjahresniveau. Das Investitionsvolumen dürfte auf 880 Millionen Euro angewachsen sein, was einem Zuwachs von 3,5 Prozent entspricht. Die Zahl der Handwerksbetriebe in Bayern verringerte sich im 4. Quartal 2015 um 0,1 Prozent auf etwa 202.500.

Im Gesamtjahr 2015 setzte das bayerische Handwerk 102,9 Milliarden Euro um. Das entspricht einem nominalen Plus von 1,5 Prozent. Nach Abzug der Preissteigerung liegt der Zuwachs bei 0,3 Prozent. Im Jahresdurchschnitt beschäftigten die Handwerksbetriebe im Freistaat 910.000 Menschen (plus 0,1 Prozent). Zudem investierten Bayerns Handwerksbetriebe ungefähr 3,2 Milliarden Euro, ein Anstieg von 2,9 Prozent. Schlagbauer: „Trotz der sehr ordentlichen Zahlen bleibt das Handwerk gemessen an der Umsatzentwicklung deutlich hinter der Gesamtwirtschaft zurück. Wir müssen versuchen, unseren Wirtschaftsbereich wieder näher heranzubringen!“ Als Grund für das geringe Umsatzplus nannte der BHT-Präsident die mangelnde Versorgung mit Fachkräften, die das Handwerk schon seit Jahren beschäftigt.

Für 2016 erwartet das bayerische Handwerk ein nominales Umsatzwachstum von bis zu zwei Prozent. Bei der Beschäftigung wird mit einem leichten Plus von 0,1 Prozent gerechnet, die Investitionen dagegen dürften um drei Prozent steigen.

Kritik übt das bayerische Handwerk weiter an den Plänen zur Neuregelung der Erbschaftsteuer. Folgende Nachbesserungen sind unabdingbar: Die Nichtaufgriffsgrenze für die Einhaltung der Lohnsummenregelung muss von drei auf mindestens fünf Beschäftigte angehoben werden. Die Berechnung der Mitarbeiterzahl hat nach Vollzeitäquivalenten zu erfolgen. Bei Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten sollte eine Flexibilitätszone geschaffen werden, bei der es ebenfalls Erleichterungen gibt. Bei der Verschonungsbedarfsprüfung muss eine Gefährdung der Unternehmenssubstanz durch eine Schmälerung des Eigenkapitals verhindert werden. Zudem darf die Prüfung keinesfalls an das übergehende sowie bereits vorhandene Privatvermögen anknüpfen.

Vorerst gestoppt hat der Gesetzgeber die geplante Regulierung von Werkverträgen. Schlagbauer: „Diese sind für viele Handwerksbetriebe, etwa aus dem Bau- und Ausbaugewerbe, das zentrale rechtliche Fundament und sichern ihre unternehmerische Existenz. Die im Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums genannten Kriterien hätten die Arbeit vieler kleiner Handwerksbetriebe, darunter Existenzgründer und Ein-Personen-Unternehmen, die hauptsächlich für einen Auftraggeber tätig sind, in den Bereich der Scheinselbstständigkeit gedrängt! Wir haben daraufhin beim bayerischen Arbeitsministerium interveniert und gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden erreicht, dass das Bundeskanzleramt den Entwurf gestoppt und ans Bundesarbeitsministerium zurückverwiesen hat.“

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