Da die Jobcenter die Wettbewerbsneutralität der Arbeiten, die "im öffentlichen Interesse" erfolgen sollen, oftmals nicht ausreichend prüfen, könnten z.B. Kommunen und Wohlfahrtsverbände "ungeförderte Tätigkeiten im ersten Arbeitsmarkt durch öffentlich geförderte Beschäftigung ersetzen und so ihre Personalkosten reduzieren", resümiert der Bundesrechungshof in seinem Bericht. "Um mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben, müssen Arbeitslose dem Bedarf des Marktes entsprechend qualifiziert werden. Dies ist bei Ein-Euro-Jobs nicht der Fall", erklärt Traublinger.
Bayerisches Handwerk zu "Ein-Euro-Jobs"
Traublinger: "Reguläre Arbeitsplätze werden verdrängt"
Da die Jobcenter die Wettbewerbsneutralität der Arbeiten, die "im öffentlichen Interesse" erfolgen sollen, oftmals nicht ausreichend prüfen, könnten z.B. Kommunen und Wohlfahrtsverbände "ungeförderte Tätigkeiten im ersten Arbeitsmarkt durch öffentlich geförderte Beschäftigung ersetzen und so ihre Personalkosten reduzieren", resümiert der Bundesrechungshof in seinem Bericht. "Um mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben, müssen Arbeitslose dem Bedarf des Marktes entsprechend qualifiziert werden. Dies ist bei Ein-Euro-Jobs nicht der Fall", erklärt Traublinger.