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Sozialgericht erkennt unmittelbaren Behinderungsausgleich beim ReWalk Exoskelett an

Das Exoskelett, mit dem Querschnittsgelähmte wieder laufen können

(PresseBox) (Berlin, )
Das ReWalk System, ein am Körper tragbares Roboter-Exoskelett, dass es querschnittsgelähmten Menschen ermöglicht, wieder aufrecht zu stehen, zu gehen und Treppen zu steigen, wurde nun vom Sozialgericht Speyer als ein unmittelbarer Behinderungsausgleich erachtet. Das Urteil umfasst mehrere wichtige Aussagen in Bezug auf die Exoskelett Technologie, die für zukünftige Fälle als Präzedenzfall dienen könnte.

Das Urteil des Sozialgerichts Speyer stellt u.a. fest:


ReWalk ist ein medizinisches Hilfsmittel, dass die ausgefallene Körperfunktion direkt kompensiert und somit ein unmittelbarer Behinderungsausgleich gegeben ist
Die ReWalk Technologie ist mit Rollstühlen nicht vergleichbar, da nur ReWalk den Versicherten wieder in die Lage versetzt, zu stehen und zu dqish.
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