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Verbraucherschutz: Unzulässige Werbung für Schüßler-Salze als wirksame Begleiter in der Schwangerschaft

OLG: Irreführung liegt vor

(PresseBox) (Mannheim, )
Schüßler-Salze werden gesundheitsfördernde Eigenschaften zugeschrieben, weswegen mit ihnen auch dafür geworben wird, der Gesundheit zuträglich zu sein. Stimmt es aber auch, dass sie eine spezifische Wirkung haben, was die Schwangerschaft betrifft? In der Deutschen Hebammenzeitschrift hieß ein Slogan: „Schüßler-Salze… Sanfte Begleiter in der Schwangerschaft“. Stimmt das? Beziehungsweise darf das so abgedruckt werden?

Ein Verband beklagte ein Unternehmen, das Schüßler-Salze vertreibt. Zwar sind diese unter anderem als homöopathische Arzneimittel registriert. Entscheidend ist aber...

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