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Private Krankenversicherung: 9 Versicherer kündigen Beitragserhöhung zum Frühjahr an

Verbraucherportal informiert über Beitragsanpassungen der Privatversicherer im April und Mai 2014

(PresseBox) (Rostock, )
Anders als die gesetzliche Krankenversicherung dürfen Anbieter privater Krankenversicherungen keine Leistungskürzungen vornehmen, wenn die finanzielle Situation dies erfordert. Stimmen die kalkulierten nicht mit den erforderlichen Prämien überein, sind die privaten Versicherungsgesellschaften schließlich gezwungen Beitragsanpassungen vorzunehmen. Gründe hierfür sind beispielsweise Erhöhungen der ferneren Lebenserwartung oder Verbesserungen der Behandlungsmöglichkeiten und damit Verteuerungen in der Medizin. Das 1A Verbraucherportal hat mithilfe einer Datenbank Beitragserhöhungen, Beitragssenkungen und Beitragsgarantien der privaten Versicherer analysiert. Die aktuellen Ergebnisse und weitere Informationen können unter http://www.1a.net/versicherung/krankenversicherung/beitragserhoehung nachgelesen werden.

Wenige Anpassungen bei Bestandskunden

Für die meisten Bestandskunden ändert sich in diesem Frühjahr zunächst nichts. Bei vier Anbietern sind jedoch Beitragstendenzen bekannt. Teurer wird es voraussichtlich ab 1. April bei der UKV, der Allianz und der Bayerischen Beamtenkrankenkasse (BBKK) sowie bei der Continentale ab 1. Mai 2014. Einige Versicherte in folgenden Tarifen sind dabei u.a. betroffen:

- UKV: VA 110, VZ 110, VM 200 und VM 240
- Allianz: 764E, 767E, 780E
- Continentale: COMFORT-U, ECONOMY-U, ECONOMY, SB1550
- BBKK: GKV-Ergänzugstarif ZGH

Aber auch in den Krankentagegeldversicherungen, den GKV-Ergänzungstarifen oder bei den Altersbeitragsentlastungstarifen müssen Versicherte unter Umständen tiefer in die Tasche greifen. Tendenzen für Beitragssenkungen sind in einigen Tarifen der UKV, der BBKK, der Allianz und der Continentale bekannt. Die DKV kann für viele Tarife in der Vollversicherung, der Krankentagegeldversicherung, der Krankenhaustagegeldversicherung sowie der Kurzusatzversicherung Beitragsgarantien bis 31. März 2015 aussprechen.

Beitragserhöhungen im Neugeschäft

Für viele Neukunden haben acht Versicherer angekündigt, ihre Prämien erhöhen oder senken zu müssen. Zum 1. März 2014 gab es Anpassungen bei der HUK-Coburg und der PAX-FAMILIENVORSORGE. Zum 1. April 2014 folgen die Beitragsveränderungen der DKV, bis die Versicherer Central, HALLESCHE, UKV, BBKK und die Continentale schließlich ihre Anpassungen zum 1. Mai 2014 vollziehen.

Welche Tarife von Erhöhungen betroffen sind

Kostenintensiver wird es u.a. in folgenden Tarifen:

- HUK-Coburg: Komfort3, BE2, Altersbeitragsentlastungstarife
- PAX-FAMILIENVORSORGE: Premium3, BE2, Altersbeitragsentlastungstarife
- DKV: KombiMed KTN2-Tarife, KombiMed KFP
- Central: PSKVSN, Krankentagegeldversicherung EKTZU, GKV-Ergänzungstarif central.vitaJU
- HALLESCHE: GKV-Ergänzungsversicherung AE.1, Auslandsreisekrankenversicherung LR.1
- UKV: VA 120, VA 140, VA 110, VM 200, Beihilfetarife, Altersbeitragsentlastungstarif BEA 65
- Continentale: (AZ) COMFORT-U, (AZ) ECONOMY-U, Beihilfetarife, Krankentagegeldversicherung

Beitragssenkungen und Beitragsgarantien

Aber auch niedrigere Beiträge und Beitragsgarantien sind im Neugeschäft nicht ausgeschlossen. So kann es bei der HUK-Coburg und der PAX-Familienvorsorge vor allem für Kinder günstiger werden. Die DKV spricht für viele BestMed-Tarife und Beihilfeversicherungen Beitragsgarantien bis 31. März 2015 aus und senkt ihre Beiträge bei ausgewählten Krankentagegeldversicherungen. Bei der Central wird es im Ausbildungstarif PSKVN um bis zu 17 Prozent günstiger, bei der HALLESCHEN treten Senkungen bei der Krankenhaustagegeldversicherung für Kinder und bei der UKV im Beihilfeergänzungstarif BEZ ein. Im einigen GKV-Ergänzungstarifen und im Pflegezusatztarif PKT n der Bayerischen Beamtenkrankenkasse müssen Kunden teilweise deutlich erniedrigte Beiträge aufbringen. Bei der Continentale sparen Versicherungsnehmer ab sofort in einigen Beihilfe-Ergänzungs- und Altersbeitragsentlastungstarifen.

Auswege für Versicherte

Wer von Beitragserhöhungen betroffen ist, hat grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht und kann fortan über verschiedene Optionen zur Beitragsoptimierung nachdenken. So kann ein Anbieterwechsel, das Senken von Leistungen oder die Erhöhung des Selbstbehalts eine Möglichkeit sein, die Prämien zu drücken. Besonders vorteilhaft erweist sich dabei der Wechsel in einen gleichwertigen Tarif des eigenen Versicherers. Dieses Recht ist gesetzlich verbrieft und angesparte Altersrückstellungen können vollständig übertragen werden.

1A Verbraucherportal

Das 1A Verbraucherportal hat sich im Bereich Krankenversicherung auf gesetzliche Krankenkassen und die private Krankenversicherung spezialisiert. Über zwei Millionen Besucher informieren sich bei www.1a.net jährlich in tagesaktuellen Nachrichten, Ratgebern und informativen Fachbeiträgen über die Krankenversicherung in Deutschland. In verschiedenen Themenspezials stellt die Redaktion Hintergrundinformationen, Tipps und Checklisten zusammen, z.B. zum Zusatzbeitrag, zur Beitragserhöhung der Krankenversicherung oder zur Krankenversicherung für Selbständige und Gründer.

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