Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 715156

1A Verbraucherportal Am Markt 23 18461 Richtenberg, Deutschland http://www.1averbraucherportal.de
Ansprechpartner:in Herr Albert Gottelt +49 381 3676660
Logo der Firma 1A Verbraucherportal
1A Verbraucherportal

PKW-Maut ab 2016, Online-Zulassung und weitere Neuerungen für Autofahrer ab 2015

(PresseBox) (Rostock, )
2014 waren es die Warnwestenpflicht, der neue Bußgeldkatalog und andere Neuheiten, an die sich alle Autofahrer gewöhnen mussten. 2016 wird voraussichtlich die PKW-Maut eingeführt. Auch 2015 gibt es Neuerungen im Bereich Kfz-Versicherung, TÜV-Prüfung, LKW-Maut, der Neuzulassung und der Abmeldung eines Fahrzeugs. Nicht jeder Autobesitzer ist gleichermaßen betroffen, sollte dies aber für sich prüfen. Das 1A Verbraucherportal hat die Neuerungen für 2015 zusammengetragen.

Die Neuerungen für 2015 im Detail

- Vorschau 2016: Die PKW-Maut kommt voraussichtlich zum 1. Januar 2016 als Vignette. Deutsche Autofahrer müssen eine Jahresvignette kaufen, ausländische kommen mit 10-Tages- oder 20-Tages-Vignetten aus. Einzelheiten zur PKW-Maut sind unter http://www.kfz.1a.net/recht/maut/ zusammengefasst.

- Abmeldung des Fahrzeugs über das Internet ab 1.1.2015. Möglich macht dies das Kraftfahrtbundesamt (KBA) über ein spezielles Internetportal. Dort sollen Autofahrer zunächst die Abmeldung, langfristig auch die Zulassung, ihres Fahrzeugs online abwickeln können. Wie die Online-Zulassung genau funktioniert und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, ist unter http://www.kfz.1a.net/autokauf/zulassung/ nachzulesen.

- QR-Codes werden auf dem Nummernschild und im Fahrzeugschein bei Zulassungen ab 1. Janauar 2015 verdeckt abgedruckt, wie das Bundesverkehrsminsterium im Zusammenhang mit der Online-Abmeldung angekündigt hat.

- Zuschuss für Umrüstung mit Diesel-Partikelfiltern ab Januar 2015. Der Staat gibt ab 2015 Geld für die Umrüstung mit Rußpartikelfiltern älterer Dieselfahrzeuge. Das wurde erst Mitte November im Zuge der Veröffentlichung des Bundeshaushalts für 2015 bekannt. Wie hoch der Zuschuss sein wird, ist noch offen. Bis 2013 gab es eine solche Förderung schon einmal, damals betrug diese 260 Euro.

- Neue Typ- und Regionalklassen: Die Risikoeinstufung der Fahrzeuge und der Zulassungsbezirke wird jedes Jahr neu vorgenommen. Im Ergebnis bedeutet das eine Anpassung der Beiträge für die Kfz-Versicherung.

- Abgasnorm Euro 6: Ab 1. Januar gilt eine die neue Abgasnorm Euro 6. Diese ist dann bei Erstzulassungen von Diesel-Fahrzeugen verbindlich und soll den Ausstoß von Stickoxiden deutlich reduzieren.

- 10 Jahre Steuerfreiheit für Elektroautos, die bis Dezember 2015 zugelassen werden. Diese Regelung gilt zwar bereits, jedoch läuft sie am 31.12.2015 aus. Danach gibt es nur noch 5 Jahre Steuerfreiheit.

- Neue DIN-Vorschrift für Verbandskästen. Wer einen Verbandskasten ersetzt, muss darauf achten, dass dieser mit der neuen DIN versehen ist. Bisherige Verbandskästen müssen jedoch nicht ausgetauscht werden, sofern das Ablaufdatum noch nicht überschritten ist.

- LKW-Maut wird ausgeweitet und vereinheitlicht. Landstraßen und Autobahnen kosten künftig gleich viel LKW-Maut. Die Maut-Sätze sind nach Schadstoffausstoß gestaffelt und werden überwiegend gesenkt. Ab Juli 2015 wird die LKW-Maut für weitere 1.100 Kilometer Bundesstraße fällig und ab Oktober 2015 müssen auch LKW ab 7,5 Tonnen die Gebühr entrichten.

- Notfall-Sensor: In jedem ab 2015 in Europa verkauften Neuwagen wird ein Sensor verbaut sein, der automatische Notrufe absetzt.

- Reifendrucksensoren bereits seit 1. November 2014: Neuwagen müssen mit Luftdrucksensoren für Reifen ausgestattet sein. Das macht künftig die Neuanschaffung von Reifen um mindestens 200 Euro teurer. Allerdings soll das System für kürzere Bremswege, längere Laufleistung der Reifen und weniger Kraftstoffverbrauch sorgen.

Weitere Details zu den jeweiligen Neuerungen hat das Kfz-Verbraucherportal auf der Seite http://www.kfz.1a.net/ zusammengestellt.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.