Private Krankenversicherer dürfen ab 21. Dezember dieses Jahres nur noch nach geschlechtsunabhängigen Kriterien kalkulieren. Dies betrifft sowohl die Vollversicherungen als auch alle Zusatzpolicen. Bestandskunden bleiben dagegen von der Neukalkulation ausgeschlossen. Das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG greift in diesem Fall nicht. Hat ein PKV-Versicherter einen Unisex-Tarif abgeschlossen, kann er nicht mehr in einen Bisex-Tarif zurückkehren. Männer können sich lediglich mit einer “Kleinen Anwartschaftsversicherung” die für sie günstigen Versicherungsbedingungen sichern und somit auch noch nach dem Stichtag in einen nach alten Kriterien berechneten Tarif wechseln.
Teurer wird es für Männer auch in puncto private Rente, Berufsunfähigkeit und Pflege. Bis zu 35 Prozent höhere Prämien drohen den Männern, die sie sich erst ab dem 21.12. für eine BU-Absicherung entscheiden, sogar bis zu 40 Prozent Preissteigerungen erwarten Experten in Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherungen. Für Frauen sinken die Prämien in den gleichen Versicherungssparten dagegen nur mäßig, maximal bis zu 20 Prozent in der Pflegezusatzversicherung.
Das 1A Verbraucherportal hat ein spezielles Portal zum Thema zusammengestellt. Neben allgemeinen Hintergründen und Handlungsoptionen erhalten Betroffene hier die Möglichkeit zur Beratung und zum umfassenden Vergleich ihrer Tarife, wie u.a. für die
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- http://www.unisextarif.de/private-krankenversicherung
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