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DENIC: Startschuss für Ein-Buchstaben-Domains und Zwei-Buchstaben-Domains fällt am 23. Oktober

Denic zieht Konsequenz aus Bundesgerichtshof-Urteil

DENIC: De-Domains aus ein oder zwei Buchstaben in Kürze möglich
DENIC: De-Domains aus ein oder zwei Buchstaben in Kürze möglich

(pressebox) Koeln, 15.10.2009, Wie viele Interessierte wissen, hat die Volkswagen AG gegen DENIC geklagt, weil sie nicht die Domain vw.de registrieren darf. Die Satzung der DENIC schloss die Registrierung von Domains aus zwei Buchstaber, genauer: zwei Zeichen, aus.

Nachdem die DENIC vor dem Bundesgerichtshof gegen Volkswagen unterlag, hat sie jetzt die Konsequenz gezogen.

Sabine Dolderer von der DENIC erklärt:
"Wir werden daher die Domainrichtlinien mit Wirkung zum 23. Oktober 2009 9:00 Uhr (MESZ) ändern und die bisherigen Einschränkungen bei der Registrierung von Second-Level-Domains unterhalb von .de weitgehend abschaffen. Zugelassen werden künftig auch ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferndomains. Interessenten können außerdem Domains registrieren, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer Top-Level-Domain entsprechen. So entsteht die Chance eine Vielzahl neuer Domains zu registrieren. Die Einführungsphase während der die neuen Domains registriert werden können startet am 23. Oktober 2009 9:00 Uhr (MESZ). "

Das Verfahren, das gewählt wurde, ist das "Windhund"-Verfahren, das im Englischen als
„First come – first served“ bezeichnet wird.

DENIC-Mitglied Secura hat grosse Erfahrung mit solchen Verteilungsmethoden und nimmt ab sofort de-domains zur Kostenlosen Vor-Registrierung an. Nur wenn eine Domain erfolgreich durch Secura registriert wird, muss der Kunde bezahlen.

Hans-Peter Oswald
http://www.domainregistry.de/...

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