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"Trink doch mal ein Wasser!"

Präventionsaktion zu Himmelfahrt am Steinhuder Meer

"Trink doch mal ein Wasser!" Zur ungewöhnlichen Kampagne am Himmelfahrtstag am Steinhuder Meer verteilt d. präventive Jugendschutz d. Reg. Hannover Karten mit einer Hotline-Telefonnummer,an d. sich Jugendliche bei Fragen zum Thema Alkohol
"Trink doch mal ein Wasser!" Zur ungewöhnlichen Kampagne am Himmelfahrtstag am Steinhuder Meer verteilt d. präventive Jugendschutz d. Reg. Hannover Karten mit einer Hotline-Telefonnummer,an d. sich Jugendliche bei Fragen zum Thema Alkohol

(PresseBox) Hannover/Steinhude, 19.05.2009, Gestandene Väter, die mit dem Bollerwagen durch die Gegend ziehen und einen über den Durst trinken - zu Himmelfahrt ein nicht unübliches Bild. Aber nicht nur Erwachsene, auch Jugendliche greifen an dem Feiertag gern mal zur Flasche - mitunter mit bösen Folgen: Gerade wenn die Sonne scheint, kann übermäßiger Alkoholkonsum für Minderjährige schnell in der Notaufnahme enden.

Mit einer ungewöhnlichen Idee wirbt das Team Jugendarbeit der Region Hannover für den kontrollierten Umgang mit Alkohol. "Trink doch mal ein Wasser!" lautet die Aktion an der Badeinsel am Steinhuder Meer, bei der die Jugendschützer Wasserflaschen aus ihrem Bollerwagen gegen Bier oder alkoholische Mischgetränke von Jugendlichen tauschen wollen. Die Kampagne ist eingebettet in eine Präventionsaktion der Polizei am Himmelfahrtstag.

"Minderjährige haben wenig Erfahrung mit Alkohol und unterschätzen daher seine Wirkung", sagt Friederike Eike vom Team Jugendschutz der Region Hannover. Dabei helfe es manchmal schon, einfache Regeln beim Genuss von Alkohol zu beachten: ausreichend zu essen zum Beispiel, nicht zu hastig zu trinken und sich vor allem zwischendurch ein Wasser zu genehmigen. "Mit unserem Angebot wollen wir mit den Jugendlichen ins Gespräch kommen, um sie über angemessenes Verhalten im Umgang mit alkoholischen Getränken zu informieren", so Eike.

Die Aktion des präventiven Jugendschutzes richtet sich gezielt an Jungen und Mädchen im Alter von 16 bis 18 Jahren, denen das Gesetz erlaubt, Bier, Sekt oder Wein zu konsumieren. Für die Überwachung der Jugendschutzbestimmungen sind dagegen der gesetzliche Jugendschutz und die Polizei zuständig, betont Eike. "Wir stehen aber mit den Einsatzkräften vor Ort im engen Austausch und werden die Kolleginnen und Kollegen darauf hinweisen, wenn wir alkoholisierte Kinder treffen, die jünger als 16 Jahre sind."

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