Firmenlogo Immowelt AG

Pressefach: Immowelt AG

  • Pressemitteilung BoxID 123256

Schlagzeug spielen in der Wohnung ist nicht grundsätzlich verboten

Solange sich die Lärmbelästigung in Grenzen hält, darf in einer Wohnung Schlagzeug gespielt werden.

(PresseBox) Nürnberg, 30.08.2007, Musizieren in der Wohnung ist erlaubt, solange sich die Lärmemissionen in für die Mitbewohner erträglichen Grenzen halten. Dies gilt grundsätzlich auch für Instrumente wie Schlagzeuge. Allerdings müsse immer der Einzelfall betrachtet werden – die Nachbarn dürfen durch das Musizieren nicht wesentlich in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, entschieden übereinstimmend das Amts- sowie das Landgericht München (Az.: 273 C 18392/04 und Az.: 6 S 11144/05), berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

Im verhandelten Fall übte der Sohn einer Erdgeschossmieterin regelmäßig Schlagzeug. Die Nachbarn aus dem ersten Stock fühlten sich derart belästigt, dass sie vor Gericht zogen. Dieses urteilte, dass Schlagzeugspielen in der Wohnung nicht grundsätzlich verboten ist. Bei der Beurteilung, ob Nachbarn das Schlagzeug spielen zugemutet werden könne, müssten immer im konkreten Einzelfall zum Beispiel Baukonstruktion oder die Lage der Räume berücksichtigt werden, da es keine festen Grenzwerte zur Bestimmung der Beeinträchtigung gebe. Im konkreten Fall wurde deshalb ein Sachverständiger hinzugezogen, der allerdings ganz erhebliche Lärmwerte attestierte. Die Lärmemissionen seien sogar höher, als der Gesetzgeber sie für Mischgebiete erlaube. Deshalb verurteilten die Richter die Beklagten dazu, die Nachbarn künftig nicht mehr zu belästigen, berichtet Immowelt.de

Info
Social Media

Weitere Meldungen dieses Unternehmens

Firmeninfo

Immowelt AG
Nordostpark 3-5
D-90411 Nürnberg
www.immowelt.de

Telefon +49 (911) 52025-0 Karte

Ansprechpartner

Barbara Schmid
Immowelt AG
Pressekontakt
Telefax: +49 (911) 52025-15
 
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo rechts) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton und Informationsmaterialien. Die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.