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Die erste gemeinsame Wohnung

Die Gründe, gemeinsam eine Wohnung zu beziehen, sind vielfältig. Soll das Abenteuer Zusammenziehen zum Erfolg werden, gibt es bei Mietvertrag & Co. einiges zu beachten.

Bevor es an den Umzug geht, sollten noch wichtige Fragen geklärt werden. Foto: klipp-und-klar.de/Immowelt.de
Bevor es an den Umzug geht, sollten noch wichtige Fragen geklärt werden. Foto: klipp-und-klar.de/Immowelt.de

(PresseBox) Nürnberg, 12.04.2007, Der erste Schritt auf der Suche nach der richtigen Wohnung führt die meisten zu Wohnungsanzeigen in einem Internetportal oder in der Tageszeitung. Hier sollten die zukünftigen Mieter genau hinsehen und schon einmal am Telefon nachfragen, wie die Wohnungsdetails genau aussehen, rät das Immobilienportal Immowelt.de. Denn die tolle Beschreibung in der Anzeige könnte sich sonst als herbe Enttäuschung entpuppen. Im Vorfeld sollte auch geklärt werden, ob es sich um eine Wohnungsanzeige eines Maklers handelt. Dann ist meist eine Maklerprovision fällig - in der Regel zwei Monatskaltmieten.

In einem Übergabeprotokoll, das Teil des Mietvertrags sein sollte, werden zum Beispiel Mängel der Wohnung festgehalten, die Zählerstände von Wasser, Strom und Heizung notiert und welche und wie viele Schlüssel an den Mieter ausgehändigt werden. So ein Protokoll hilft, bei einem Auszug unnötige Auseinandersetzungen und Stress zwischen Mieter und Vermieter zu vermeiden.

Mieter und Vermieter dürfen ihren Mietvertrag im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften frei gestalten. Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen sind zwar erlaubt, aber: Es gibt eine Reihe von Rechten und Schutzbestimmungen, die nicht zum Nachteil des Mieters abgeändert werden dürfen. Im Zweifel gibt zum Beispiel der Mieterschutzbund Auskunft.

Es spricht viel dafür, dass beide Partner den Mietvertrag abschließen sollten. Zum Beispiel kann die Wohnung nur gemeinsam gekündigt werden. Auch wenn beim Einzug niemand daran denken möchte: Bei einer Trennung muss der Partner, der aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, weiter für seinen Mietanteil aufkommen. Es ist daher zu empfehlen bei Beginn des Mietverhältnisses vertraglich festzulegen, wer im Falle einer Trennung die Wohnung behält und die Miete weiter zahlen muss, rät das Immobilienportal Immowelt.de.

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