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Was geht beim Telefonmarketing und was nicht?

IHK und Direktmarketing Verband richten Informationsveranstaltung aus / Praxisseminar zur rechtssicheren Gestaltung am 5. Mai

(PresseBox) Bonn, 29.04.2008, Die Kundenansprache über das Telefon als effektives und leichtes Mittel der Kundenakquisition wird für alle Unternehmen immer wichtiger. Der rechtlich zulässige Rahmen ist jedoch sehr eng - längst ist nicht alles erlaubt. Deshalb veranstalten die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg und der Deutsche Direktmarketing Verband ein kostenfreies Praxisseminar "Telefonmarketing rechtssicher gestalten". Es findet am Montag, 5. Mai, 16.30 bis 18 Uhr, in der IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, statt.
"Dabei wollen wir typische Stolperfallen für Unternehmen aufzeigen und Tipps geben, wie Unternehmen sich richtig zu verhalten haben", sagt Angela Blank aus dem Fachbereich Recht und Steuern der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Rechtsanwalt Dr. Stefan Engels, Partner der internationalen Sozietät Lovells, Hamburg, und Experte im Wettbewerbsrecht, erläutert anhand von praxisnahen Beispielen die rechtlichen Grundlagen und hilft den Spagat zwischen gesetzlichen Vorgaben und praktischer Notwendigkeit zu meistern. Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmer, die das Telefonmarketing bereits zur Kundenansprache nutzen und solche, die es in Zukunft nutzen wollen.

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