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Neuregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz schwer verständlich
Kommentar von Rechtsanwalt Tim Wybitul, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Compliance-Lehrbeauftragter an der Deutschen Universität für Weiterbildung
(PresseBox) Berlin, 03.09.2010,
Die Bundesregierung hat sich am 28. August auf einen Gesetzesentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes verständigt. "Sollte der Regierungsentwurf in dieser Form umgesetzt werden, kommt viel Arbeit auf die Personalabteilungen und Betriebsräte zu", sagt Tim Wybitul, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Mayer Brown LLP. An der Deutschen Universität für Weiterbildung ist er Lehrbeauftragter im Masterstudiengang Compliance. Er vermittelt Studierenden, welche Gesetze für ihr Unternehmen relevant sind und wie sie das Einhalten der Regeln im Unternehmen umsetzen.
Ein Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz wird seit Langem gefordert. Seit dem 1. September 2009 gilt für den Schutz von Beschäftigtendaten mit § 32 Bundesdatenschutzgesetz eine Übergangslösung. Das nun knapp ein Jahr später vorgelegte Gesetz enthält eine Vielzahl von Einzelfallregelungen, beispielsweise für die Erhebung von Daten aus sozialen Netzwerken, die Videoüberwachung und die Nutzung betrieblicher Telekommunikationsdienste. "Der Entwurf ist aufgrund seiner Struktur und vieler Verweise sogar für Datenschutz-Experten schwer zu verstehen", erklärt Wybitul. "Die informationelle Selbstbestimmung der Beschäftigten und Betriebsvereinbarungen werden stark eingeschränkt. Der Gesetzgeber sollte sich die Zeit nehmen, das komplexe Thema in eine praxisgerechte und verständlichere Fassung bringen."
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