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Modernisierung des Urheberrechts nur teilweise gelungen

Kabinett verabschiedet Entwurf zum 2. Korb der Urheberrechtsgesetzesnovelle/Wechsel von pauschaler zu nutzungsabhängiger Vergütung fehlt/BITKOM fordert Bundestag und Bundesrat auf, die Reform weiter voranzutreiben

(PresseBox) (Berlin, )
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) beurteilt den heute verabschiedeten Regierungsentwurf zum Urheberrechtsgesetz als wichtigen, wenngleich hart verhandelten Kompromiss auf dem Weg zu einem zeitgemäßen Urheberrecht. "Nach jahrelanger Verzögerung ist die Reform nun eine Runde weiter. Wir müssen jetzt alles dafür tun, dass der Entwurf nicht in den Ausschüssen zerredet wird oder gar stecken bleibt", sagt Jörg Menno Harms, Vizepräsident des BITKOM. Ein Systemwechsel sei in dem Kabinettsentwurf aus Sicht des BITKOM allerdings nicht konsequent genug umgesetzt, um ein zukunftsfähiges Vergütungssystem für das digitale Umfeld zu schaffen und die Gerätevergütung in vernünftige Bahnen zu führen. "Zum erträglichen Kompromiss macht aus Sicht der Hersteller den jetzigen Entwurf - trotz des fehlenden Bekenntnisses zur individuellen Vergütung im Internet z.B. per digitalem Rechte-Management - die prozentuale Deckelung der urheberrechtlichen Abgaben", sagt Harms. Nur so können das Pauschalsystem in Grenzen gehalten und größere Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden. "Bundesrat und Bundestag müssen nun die Reform auf der Grundlage dieses Entwurfs weiter vorantreiben", sagt Harms. Dabei sollte man den grundlegenden Wechsel zu individuellen Vergütungssystemen bekräftigen. "Eine zeitgemäße Urhebervergütung muss sich an der heutigen Nutzung von Inhalten orientieren, sie kann nicht durch Pauschalabgaben abgegolten werden."

Beim Kauf von Geräten der Informationstechnik und der Unterhaltungselektronik werden in Deutschland automatisch Urheberrechtsabgaben fällig, durch die das legale, private Kopieren von Texten, Bildern oder Musik pauschal abgegolten werden soll. Schon jetzt zahlen die Hersteller beispielsweise Abgaben für jeden Scanner (10,23 Euro), CD-Brenner (7,50 Euro) und DVD-Brenner (9,21 Euro) an die so genannten Verwertungsgesellschaften. Diese verstehen sich als Verwalter der Text-, Ton- und Bildrechte von Autoren, Musikern, Fotografen und anderen Urhebern. Für PCs und Drucker sind die pauschalen Abgaben rechtlich umstritten. Jedoch haben die Gerichte in den ersten Instanzen auf Basis des veralteten deutschen Urheberrechts von 1965 die Zulässigkeit der Abgaben bestätigt. Ob der Bundesgerichtshof sich dieser Meinung anschließt, ist offen. Der neue Gesetzesentwurf kann die Forderungen aus der Vergangenheit nicht direkt regeln, jedoch könnten die neuen gesetzlichen Kriterien helfen, eine Einigung der Parteien in diesen Streitfällen herbeizuführen.

Da heute schon bei vielen IT-Geräten ein internationaler Preiskampf tobt, bedeuten hohe Abgaben in Deutschland einen klaren Preis- und Wettbewerbsnachteil für deutsche Anbieter. Die Folgen: Immer mehr Nutzer würden ihre Geräte im Ausland oder über das Internet kaufen, wo diese Abgaben nicht anfallen. Auch deshalb sei die bisherige pauschale Kopierabgabe für Geräte und Leerträger nicht ohne weiteres auf die neuen digitalen Geräte und Inhalte zu übertragen.

Heute gibt es bereits viele funktionierende Geschäftsmodelle mit individuellen Abrechnungssystemen, die ohne Pauschalabgaben auskommen, etwa beim direkten Musikvertrieb über das Internet. Der BITKOM fordert daher dringend die gesetzliche Verankerung des Einsatzes neuer, gerechterer und besserer Vergütungsmodelle für Urheber. Nur diese können die Entgelte der Urheber langfristig sichern, ohne die Märkte für digitale Geräte und Inhalte zu schädigen.
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