Unternehmen, die über das Internet Waren oder Dienstleistungen anbieten, werden immer öfter Opfer von kostenintensiven Abmahnungen, mit denen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht von Wettbewerbern oder eigens für das Versenden von Abmahnungen gegründeten Vereinen geahndet werden.
In den letzten Wochen wurden wieder tausende Online-Händler kostenpflichtig abgemahnt, weil sie in Ihren Angeboten auf Online-Marktplätzen das letzte Urteil über die Ausgestaltung des Widerrufsrechts noch nicht berücksichtigt hatten.
Sich widersprechende Gerichtsurteile schaffen dabei für Händler eine Rechtsunsicherheit, die gezielt ausgenutzt wird, um mit hohen Streitwerten möglichst hohe Gebühren zu verursachen.
Es kommt immer öfter vor, dass Abmahnungen gleich zu tausenden versandt werden. Auch hier drängt sich für Betroffene der Eindruck auf, dass diese Abmahnungen nur zu dem Zweck des Abkassierens erstellt werden.
Der Online-Händlerverband IEBA hat jetzt eine Petition an das Bundesministerium der Justiz verfasst und diese auf seiner Internetseite ieba.de veröffentlicht. Die Petition fordert die Ministerin auf, sich nachhaltig für eine Begrenzung der Anwaltsgebühren bei Abmahnungen einzusetzen und so zu verhindern, dass Abmahnungen als Mittel der Verdrängung aus dem Markt missbraucht werden. Der Online Marktplatz amprice.de unterstützt diese Petition und bittet seine Mitglieder, die Petition ebenfalls durch Eintragung auf der Seite zu unterstützen.
amprice Geschäftsführer Markus Burgdorf sieht erheblichen MIssbrauch des Instruments der Abmahnung: "Abmahnungen haben durchaus Sinn, wenn sich ein Unternehmen durch Wettbewerbsverstöße Vorteile im Wettbewerb verschaffen möchte, die zuletzt häufig abgemahnten "Verstöße" sind allerdings geringfügig und oft nicht bewußt oder gar gezielt entstanden, sondern resultieren aus der steigenden Rechtsunsicherheit. Es kann nicht angehen, dass ein Händler mit 1000 Euro Monatsumsatz eine Abmahnung erhält, weil er eine Angabe in der Anbieterkennzeichnung vergessen hat, die mehrere 1000 Euro Gebühren verursacht. So werden Existenzen vernichtet. Unser Vorschlag wäre, dass geringfügige Fehler oder Informationsversäumnisse kostenfrei oder nur mit einer geringen Pauschale abgemahnt werden dürfen. Das würde den Missbrauch deutlich eindämmen."