Die Schreiben der BDAV enthalten Aktenzeichen, Angaben zu Anmeldern und Schutzrechten sowie Namen und Logos, die an Hoheitszeichen erinnern. In den amtlich erscheinenden Zahlungsaufforderungen können auch Hinweise auf Patentinformationszentren, darunter auch das PIZ der ZPT, enthalten sein, um die Glaubwürdigkeit zu steigern. Die Empfänger sollen dadurch den Eindruck gewinnen, sie seien u. a. zur Zahlung von fälligen Gebühren verpflichtet.
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