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Erneut Abzock-Emails im Umlauf
Verbraucherzentrale Hessen warnt vor falschen Filesharing-Abmahnungen der "Kanzlei" Dr. Kroner & Kollegen
Es ist ein Schreiben voller Ungereimtheiten, das derzeit in den Email-Postfächern vieler Verbraucher landet. Die angebliche Kanzlei in München gibt vor, Unternehmen wie EMI Music Germany, SONY BMG Music Entertainment und Universal Music anwaltlich zu vertreten. Im Schreiben heißt es lapidar: "Sie luden im Internet, als Teilnehmer eines so genannten Peer-to-Peer Netzwerkes, urheberrechtlich geschützte Filmwerke, TV-Serien und Musik-Dateien der o.g. Firmen herunter." Welche Werke der Mailempfänger jedoch widerrechtlich verbreitet haben soll, wird nicht ausgeführt. Es wird sodann ein Pauschalbetrag von 146,95 Euro gefordert, der mit beigefügtem Überweisungsträger innerhalb weniger Tage auf ein Konto der Volksbank Slovensko in Bratislawa (Slowakei) überwiesen werden soll. Kontoinhaber sei eine "Lawyer Payment Services s.r.o.". Eine Unterlassungserklärung liegt dem Schreiben nicht bei. Hinweise auf die Kanzlei "Dr. Kroner" sowie auf deren Zulassung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer oder eine Registrierung als Inkassodienstleister sucht man vergebens. Als Kanzlei-Telefonnummer ist lediglich eine Handynummer angegeben, die ebenfalls ins Leere geht. Die Domain "kroner-kollegen.de" ist nicht mit einer Homepage belegt. Die Domain ist auf einen "Istvan Nagy" in Wien registriert. Die Verbraucherzentrale Hessen hat hier nur einen Rat: nicht zahlen, nicht unter Druck setzen lassen und stur bleiben.
Verbraucher, die tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, erhalten normalerweise mehrseitige Anwaltsschreiben per Post - und nicht per Email. In diesen wird auch der konkrete Verstoß detailliert dargelegt. Mit regulären Filesharing-Abmahnungen wird auch nicht das Herunterladen, sondern das gleichzeitige Uploaden beim Herunterladen durch die Peer-To-Peer Netzwerke vorgeworfen, da dies eine ungenehmigte Vervielfältigungs- und Verbreitungshandlung ist. Diesen Abmahnungen ist auch regelmäßig eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. "Fundiert vorgeworfene Urheberrechtsverletzungen - beispielsweise wegen des widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads von Filmen oder Musiktiteln über Internettauschbörsen sollten Verbraucher auch grundsätzlich ernst nehmen", so Peter Lassek, Referent für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. "Wer unsicher ist, ob es sich im Einzelfall doch um eine ernst zu nehmende Abmahnung handelt, sollte auf jeden Fall rechtlichen Rat einholen, zumal es häufig um recht hohe Streitwerte gehen kann", so Lassek weiter.
Hilfe bietet auch das neue kostenlos erhältliche Faltblatt der Verbraucherzentrale Hessen "Kalt erwischt mit heißen Rhythmen", die Verbraucherinformation "Runterladen ohne Reinfall: Vorsicht bei Downloads aus Musiktauschbörsen" auf http://www.verbraucher.de/UNIQ133216819513294/link994161A.html oder eine Beratung in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen.
Ergänzende Informationen für Verbraucher:
- Persönliche Beratung zu Verbraucherrecht in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen
- Telefonische Beratung der Verbraucherzentrale Hessen zu Verbraucherrecht unter 0900 1 972010. 1,75 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkpreise können abweichen.
- Kostenlose Verbraucherinformation "Runterladen ohne Reinfall: Vorsicht bei Downloads aus Musiktauschbörsen" auf http://www.verbraucher.de/UNIQ133216819513294/link994161A.html
- Hessenweites Servicetelefon 0180 5 972010. 0,14 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz; aus dem Mobilfunk maximal 0,42 € pro Minute. Informationen über das Beratungs- und Seminarangebote sowie die Öffnungszeiten der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen; teilweise auch Terminvereinbarung möglich. Keine Beratung!
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