- Pressemitteilung BoxID 498395
Wir wissen es besser
Die Referentin für Hochschulpolitik, Kristina Kämpfer, erklärt: "Studiengebühren müssen transparent und im Sinne der Studierenden für Verbesserung von Studium und Lehre verwendet werden. Mit dem Ausschluss der Studierenden stößt das Präsidium nicht nur engagierten Studierenden vor den Kopf, sondern verhindert auch eine zielgerichtete Verwendung der Mittel. Studierende haben ein Recht darauf, über die Verwendung ihrer Gelder mitzuentscheiden; zudem wissen sie oft auch besser als die Universitätsleitung, an welchen Stellen nachgebessert werden muss. Gerade in Zeiten, in denen der Hamburger Senat massiv die Gelder im Wissenschaftsbereich kürzt, sollte der Präsident die Studierenden nicht Außen vor lassen. Nur gemeinsam können wir die besten Lösungen finden."
Der Referent für Hochschulpolitik, Konstantin Tribitsov, fordert Hochschulleitung und Fakultäten auf, sich an die Vorgaben des Hochschulgesetzes zu halten: "Das Präsidium legt mit seinem Verhalten das Hamburgische Hochschulgesetz zu Lasten der Studierenden aus, ob von einem Bruch des Gesetzes gesprochen werden kann, prüft unser Anwalt."
Laut Hamburgischem Hochschulgesetz (HmbHG) § 6, Abs. 4 sollen die Studierenden angemessen an der Verteilung der Studiengebühren beteiligt werden. Für das Sommersemester, in welchem zum letzten Mal Studiengebühren erhoben werden, hat das Präsidium ohne studentische Beteiligung über die Vergabe der Gelder entschieden.
"Wir fordern das Präsidium auf, die Entscheidungen über die Verwendung wieder in die demokratisch legitimierten Gremien zu verlagern", so Tribitsov weiter. Weder die fakultätsübergreifenden Mittel, noch die Verteilungsschlüssel für Fakultäten aus den Studiengebühren dürfen ohne die Gebührenzahlenden entschieden werden. Darüber hinaus fordert der AStA die Fakultäten auf, sich die Handlungsweise des Präsidiums nicht zu Eigen zu machen, sondern weiterhin demokratische Gremien über die Vergabe der Studiengebühren entscheiden zu lassen.
Der AStA appelliert ebenfalls an den Senat: Auch im letzten Semester mit Studiengebühren muss der Senat deren ordnungsgemäße Verwendung kontrollieren und darf dieser Verletzung demokratischer Spielregeln nicht tatenlos zusehen. In letzter Instanz muss der Senat das Präsidium zur Ordnung rufen.
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