- Pressemitteilung BoxID 523699
Weg frei für vereinfachte elektronische Rechnung
Regify begrüßt Schreiben des Bundesfinanzministeriums
Im Fokus: Innerbetriebliches Kontrollverfahren
Ungeklärt waren bislang zum Beispiel die Anforderungen an das im Gesetz genannte innerbetriebliche Kontrollverfahren. Das Bundesfinanzministerium hat in seinem neuerlichen Schreiben darauf hingewiesen, dass das genannte Kontrollverfahren lediglich die korrekte Übermittlung der Rechnung und damit deren Unversehrtheit sicherstellen muss und nicht die Prüfung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs nach § 15 UStG oder zur Prüfung der inhaltlichen Ordnungsmäßigkeit der Rechnung (§§ 14 Abs. 4, 14a UStG) beinhaltet. Zudem weist das Bundesfinanzministerium nochmals darauf hin, dass es kein vorgegebenes Verfahren für die innerbetriebliche Kontrolle gibt, sondern dass jedes Verfahren geeignet ist, das einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schafft.
Über die regify AG
Die Regify-Gruppe (www.regify.com) mit Hauptsitz in Luxemburg ist ein internationaler Anbieter für die vertrauliche und verbindliche E-Mail-Kommunikation und digitale Post. Die Unternehmensgruppe konzentriert sich auf den sicherheits- und zeitkritischen elektronischen Austausch von Dokumenten und Nachrichten in der für den Anwender besten Form. Dafür bietet Regify mit regimail (vertrauliche E-Mail), regibill (elektronischer Rechnungsversand) und regipay (elektronischer Versand der Lohn- und Gehaltsabrechnung) drei international nutzbare Software-Services über zertifizierte Regify-Provider in verschiedenen Ländern und Kontinenten an. Interessant ist regify für alle, die vertrauliche Nachrichten verbindlich versenden und empfangen wollen. Insbesondere sind dies Unternehmenskunden, vom Kleinunternehmen bis zum Großkonzern, sowie die öffentliche Hand, aber auch Privatpersonen.
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